Am 8. Mai 2025 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz im Eilverfahren der Alternative für Deutschland (AfD) eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben. Damit wird die Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung vorläufig auf Eis gelegt, bis das Verwaltungsgericht Köln über den Eilantrag der AfD entscheidet.
Wie der Medienrechtsanwalt Christian Conrad heute auf seinem 𝕏-Profil bekannt gab, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz in einer überraschenden Wende gegenüber dem Verwaltungsgericht Köln erklärt, die Hochstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ vorerst zurückzunehmen. Die Behörde verpflichtete sich zudem, die AfD bis zur gerichtlichen Klärung nicht öffentlich als rechtsextrem zu bezeichnen und die entsprechende Pressemitteilung von ihrer Website zu entfernen.
++EIL++ #Verfassungsschutz nimmt Hochstufung zurück: Das @BfV_Bund hat soeben gegenüber dem Verwaltungsgericht in #Köln mittels der angeforderten Stillhaltezusage erklärt, dass es die @AfD vorerst nicht mehr als gesichert extremistische Bestrebung einstuft: pic.twitter.com/UWRVKWYJWv
— Christian Conrad (@RA_Conrad) May 8, 2025
Die fragwürdige Einstufung
Erst am vergangenen Freitag hatte das Bundesamt die AfD nach einer jahrelangen Prüfung als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Als Begründung führte die Behörde eine „die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei“ an. Diese Formulierung ist jedoch vage und bietet zu Recht eine Angriffsfläche für Kritik. Zuvor war die AfD lediglich als Verdachtsfall geführt worden, eine Bewertung, die das Verwaltungsgericht Köln 2022 als rechtmäßig bestätigte. Die Verschärfung der Einstufung stellt nun eine neue Eskalationsstufe dar, die die AfD mit allen juristischen Mitteln bekämpft.
Stillhaltezusage: Ein Zeichen von Unsicherheit?
Die Entscheidung, die Einstufung auszusetzen und die Pressemitteilung von der Website zu nehmen, könnte ein Eingeständnis sein, dass die Position des Verfassungsschutzes nicht unangreifbar ist. Warum sonst sollte die Behörde so schnell zurückrudern? Die Stillhaltezusage kann als Zeichen gewertet werden, dass die Argumentation der Behörde vor Gericht auf wackeligen Beinen steht.
Zuständig für das Verfahren ist das Verwaltungsgericht Köln. Es soll nun über die weitergehende Einordnung befunden werden. Derweil ruht jede offizielle Bewertung der Partei auf Druck einer einstweiligen gerichtlichen Prüfung. Das Ganze sieht weniger nach vorsichtigem juristischem Vorgehen aus als vielmehr nach einem politischen Schutzmechanismus der Verwaltung, um sich abzusichern.
Ein Amt vor der Prüfung
Der Verfassungsschutz steht unter Druck. Seine Methoden erscheinen willkürlich und laden zu Misstrauen ein. Wer legt fest, was eine solche Prägung ausmacht? Und warum wird eine Partei, die in Parlamenten vertreten ist, mit solchen Maßnahmen überzogen? Der Ausgang des Verfahrens in Köln wird entscheidend sein. Sollte die Einstufung gekippt werden, würde dies die Frage nach der Neutralität und Transparenz des Verfassungsschutzes weiter befeuern. Bis zur Entscheidung bleibt die Behörde in der Defensive und mit ihr die Glaubwürdigkeit ihrer Arbeit.