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Gesamtes AfD-Gutachten geleakt: Ein Dossier ohne Substanz

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Cicero und NIUS veröffentlichen das AfD-Gutachten und zeigen, wie der Verfassungsschutz mit fadenscheinigen Begründungen arbeitet. Ohne geheime Quellen stützt sich die Behörde auf öffentliche Äußerungen, die sie zum Teil lächerlich verdreht. Die Geheimhaltung war ein Trick, um die schwache Beweislage vor der Öffentlichkeit zu verbergen.
Zusammengefasst

Das Magazin »Cicero« hat am Dienstag den 13.05.2025 das gesamte, über 1.100 Seiten umfassende Gutachten des Verfassungsschutzes (BfV) zur AfD veröffentlicht, das die Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ einstuft. Was als Schutz von Staatsgeheimnissen gerechtfertigt wurde, entpuppt sich als fragwürdige Taktik, um eine kritische Debatte zu unterdrücken. Der Inlandsgeheimdienst steht nun vor einer unangenehmen Wahrheit: Seine Arbeit basiert fast ausschließlich auf öffentlichen Quellen, und die Argumentation wirkt stellenweise abenteuerlich. Im Anschluss veröffentlichte auch das Portal »NIUS« am Dienstagabend das Gutachten.

Hier finden Sie das gesamte Gutachten, veröffentlicht von »NIUS«

Ein Gutachten ohne Geheimnisse

Der Verfassungsschutz hatte die Geheimhaltung des Gutachtens stets mit dem Schutz nachrichtendienstlicher Quellen begründet.

»Dr. Christian Wirth, MdB / 𝕏«

Die Veröffentlichung durch Cicero und das Portal Nius zeigt jedoch: Diese Behauptung hält einer Prüfung nicht stand. Das Dokument stützt sich nahezu ausschließlich auf öffentlich zugängliche Materialien, von Wahlprogrammen über Social-Media-Postings bis hin zu Reden auf Wahlkampfveranstaltungen. Der Verfassungsschutz selbst gibt in seiner Methodik an, dass „programmatische Schriften, Publikationen, Verlautbarungen auf Internetpräsenzen und in sozialen Netzwerken sowie Aussagen im öffentlichen Raum“ die Grundlage bilden. Von V-Leuten oder anderen geheimen Quellen fehlt jede Spur.

„Als Belege wurden im Gutachten ‚programmatische Schriften und Grundsatzpapiere, Publikationen, Verlautbarungen auf Internetpräsenzen und in sozialen Netzwerken sowie Aussagen im öffentlichen Raum wie zum Beispiel Reden auf Wahlkampfveranstaltungen und Demonstrationen herangezogen.‘“

»NIUS«

Die Behörde hätte problemlos sensible Passagen schwärzen und den Rest freigeben können. Dass dies nicht geschah, legt einen anderen Schluss nahe: Der Verfassungsschutz wollte sich einer öffentlichen Kontrolle entziehen. Die Geheimhaltung diente nicht dem Schutz von Quellen, sondern dem Schutz vor Kritik. In einer Demokratie, die auf Transparenz angewiesen ist, ist dieses Vorgehen ein Affront gegen die Bürger.

Fragwürdige Beweise für Verfassungsfeindlichkeit

Das Gutachten soll belegen, dass die AfD die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) angreift, also Menschenwürde, Demokratie oder Rechtsstaat gefährdet. Doch die Beispiele, die der Verfassungsschutz heranzieht, sind teils haarsträubend. »APOLLO NEWS« schreibt über ein besonders absurdes Beispiel, das aus dem Wahlprogramm der AfD Sachsen stammt. In diesem wird gefordert, in Kitas die deutsche Sprache verbindlich zu machen und den Anteil nichtdeutschsprachiger Kinder auf 10 Prozent zu begrenzen. Der Verfassungsschutz stuft dies als „menschenwürdewidrig“ ein, da es Kinder nach ihrer Ethnie unterteile und den Zugang zu frühkindlicher Bildung einschränke.

„Eine derartige Unterteilung führt zu einer Ungleichbehandlung von Kindern im Kita-Alter, die an ihre Ethnie anknüpft und damit menschenwürdewidrig ist.“

»APOLLO NEWS«

Diese Argumentation ist nicht nur dünn, sondern geradezu grotesk. Sprachförderung in Kitas ist ein legitimes politisches Anliegen, insbesondere in Zeiten, in denen Bildungsintegration ein zentrales Thema ist. Die pauschale Unterstellung, hier werde ethnische Diskriminierung betrieben, ignoriert die praktischen Herausforderungen der Integration und zeugt von einer überzogenen Interpretation. Der Verfassungsschutz scheint hier nicht Fakten zu prüfen, sondern politische Positionen zu kriminalisieren.

Selektive Zitatensammlung

Ein weiteres Beispiel, das APOLLO NEWS benennt, ist die Kritik an Alice Weidel, die im Zusammenhang mit der Schwachkopf-Affäre um Robert Habeck zitiert wird. Weidel hatte die strafrechtliche Verfolgung eines Rentners, der Habeck auf 𝕏 als „Schwachkopf“ bezeichnet hatte, als Einschüchterung kritisiert und das Wort als von der Meinungsfreiheit gedeckt verteidigt. Der Verfassungsschutz wertet dies als Angriff auf das Demokratieprinzip, da Weidel die Behörden mit der DDR verglichen habe.

„Das gehört zur Meinungsfreiheit dazu. Und ich finde, man darf das nicht verbieten. Wenn jemand die Meinung hat, dass ein anderer keine Ahnung hat – wie ein Kinderbuchautor von Wirtschaft und Energie – dann darf er doch ‚Schwachkopf‘ sagen. Was ist daran so falsch? Es ist nicht mal falsch, oder?“

»Alice Weidel / APOLLO NEWS«

Hier zeigt sich die Willkür der Behörde: Eine Politikerin, die die Meinungsfreiheit verteidigt und staatliches Vorgehen hinterfragt, wird als verfassungsfeindlich gebrandmarkt. Dabei ist die Kritik an überzogenen Ermittlungen, wie einer Hausdurchsuchung wegen eines harmlosen Begriffs, wie Schwachkopf, ein legitimer Teil demokratischer Debatten. Der Verfassungsschutz scheint weniger an einer fundierten Analyse interessiert als an einer politisch motivierten Deutung.

Zwischen harmlos und problematisch

Aber nicht alle Beispiele im Gutachten sind so fragwürdig. Ein Zitat des AfD-Mitglieds Fabian Küble vom 8. Juli 2024 auf die »Schlagzeile der WeLT«, in der es heißt „Wer den Wolfsgruß zeigt, darf kein deutscher Staatsbürger werden“ ist tatsächlich problematisch:

„Wie es eigentlich heißen sollte: ,Wer kein Deutscher ist, darf kein Staatsbürger werden.‘“

»Fabian Küble / Cicero«

Küble bezieht sich hier auf sogenannte „Bio-Deutsche“, was ethnisch Nicht-Deutschen die Staatsbürgerschaft verweigern würde. Diese Haltung ist klar verfassungswidrig, da sie gegen die Gleichheit vor dem Gesetz verstößt.

Doch selbst hier bleibt die entscheidende Frage unbeantwortet: Sind solche Äußerungen für die gesamte Partei maßgeblich, oder handelt es sich um Einzelmeinungen? Die Rechtsprechung verlangt, dass nur bestimmende verfassungswidrige Bestrebungen eine Partei als „gesichert rechtsextrem“ einordnen dürfen. Das Gutachten liefert dafür keine überzeugende Beweisführung. Stattdessen werden harmlose und problematische Äußerungen gleichermaßen als Belege angeführt, was die Argumentation der Behörde verwässert.

Widersprüche und Inkonsequenzen

Ein besonders skurriler Widerspruch zeigt sich im Fall der AfD-Landtagsabgeordneten Lena Kotré. Sie wird im Gutachten »laut Cicero«, mit einem Satz zitiert, in dem sie sagt, dass eine AfD-Regierung Morde, Terrorangriffe und „Ersetzungsmigration“ verhindert hätte.

„Wir haben von Anfang an vor den Folgen der Migration in unser Land gewarnt. Mit der AfD an der Regierung hätte es nie die Morde, Terrorangriffe, Vergewaltigungen und Ersetzungsmigration gegeben, die jetzt Deutschland in Angst und Schrecken versetzt.“

»Lena Kotré / Cicero«

Der Verfassungsschutz stuft dies als verfassungswidrig ein, obwohl es sich um eine politische Meinungsäußerung handelt, die empirisch diskutiert werden kann. Kriminalitätsstatistiken zeigen tatsächlich einen Zusammenhang zwischen illegaler Migration und bestimmten Delikten, eine Tatsache, die nicht automatisch verfassungsfeindlich ist. Eine aktuelle Anfrage der AfD-Fraktion legt offen: Diese Verbindung ist nicht nur belegbar, die vorliegenden Zahlen fallen noch alarmierender aus als bislang vermutet.

»AfD / 𝕏«

Interessanterweise hat die Landesregierung Brandenburg auf Anfrage von Kotré bestätigt, dass sie nicht als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wird. Wie kann es sein, dass eine Abgeordnete auf Landesebene nicht rechtsextrem ist, ihre Aussagen aber auf Bundesebene als Beleg für die Verfassungsfeindlichkeit der gesamten Partei dienen? Dieser Widerspruch unterstreicht die Inkompetenz der Behörde.

Transparenz als demokratische Pflicht

Die Veröffentlichung des Gutachtens durch Cicero und Nius ist ein Triumph für die demokratische Öffentlichkeit. Die Bürger haben ein Recht, die Grundlagen staatlicher Entscheidungen zu prüfen, insbesondere, wenn es um die Einstufung der größten Oppositionspartei geht, die laut Umfragen ein Viertel der Wähler hinter sich hat. Die Behauptung des Innenministeriums, das Gutachten sei nur für den internen Gebrauch, ist angesichts der öffentlichen Relevanz nicht haltbar.

Die Arbeit des Verfassungsschutzes zeigt, wie leicht staatliche Macht missbraucht werden kann, um politische Gegner zu diskreditieren. Die pauschale Einstufung von Äußerungen als verfassungsfeindlich, die teils nur unliebsame Meinungen sind, gefährdet die Meinungsfreiheit. Eine wehrhafte Demokratie muss sich durch Argumente und Transparenz behaupten, nicht durch Geheimhaltung und überzogene Interpretationen.

„Dass dieser Dienst überhaupt noch existiert, ist ein Kuriosum in westlichen Demokratien. Ein Inlandsgeheimdienst ohne Polizeibefugnisse, geboren aus der Nachkriegskontrolle durch alliierte Besatzer, heute aufgebläht auf 8000 Mitarbeiter und ein Budget von einer halbe Milliarde Euro. Seine Geschichte ist durchsetzt mit Fehltritten, Manipulationen und Skandalen, vom »Scheitern im NSU-Komplex« bis zur peinlichen »V-Leute-Infiltration der NPD«. Sein Nutzen bleibt fraglich, sein Einsatz inzwischen brandgefährlich.“

»JB / Verfassungsschutz: Vom Wächter zum Zensor / HAINTZmedia«

Verfassungsschutz außer Kontrolle

Kommentar: Das veröffentlichte Gutachten des Verfassungsschutzes liefert keinen stichhaltigen Nachweis für eine tatsächliche Verfassungsfeindlichkeit der AfD. Vielmehr dokumentiert es eine fragwürdige Ausweitung behördlicher Deutungshoheit und wirft grundlegende Zweifel an der politischen Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes auf. Die Argumentation stützt sich offenkundig nicht auf objektive Kriterien, sondern folgt einem ideologisch aufgeladenen Narrativ, in dem schon moderate Abweichungen von rot-grünen Positionen als extremistisch gebrandmarkt werden.

In dem Gutachten finden sich zahlreiche Passagen, in denen legitime Meinungsäußerungen willkürlich umgedeutet und mit dem Stempel „rechtsextrem“ versehen werden. Das ist ein Vorgang, der weder rechtsstaatlich nachvollziehbar noch demokratisch akzeptabel ist. Der Verdacht drängt sich auf, dass politische Kategorisierungen zunehmend durch emotional überengagierte Linke mit Dienstsiegel vorgenommen werden, die Kritik und Opposition als Gefahr statt als demokratische Notwendigkeit betrachten.

Die Veröffentlichung durch Cicero und NIUS ist daher ein Akt echter demokratischer Verantwortung. Erst durch die Offenlegung wird es möglich, das Vorgehen der Behörde im Licht der Öffentlichkeit zu prüfen und die Mechanismen politischer Etikettierung offen zu legen. Nicht die AfD steht hier primär zur Debatte, sondern der Zustand einer Demokratie, in der staatliche Organe offenbar bereit sind, ihre Kompetenzen zu überschreiten, um unliebsame Positionen zu delegitimieren. Wer Transparenz fordert, stärkt nicht die Extreme, sondern schützt die Grundlagen eines freiheitlichen Rechtsstaats.

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Janine Beicht

Janine Beicht ist gelernte Kommunikationsdesignerin, arbeitet aber seit 2020 im Gesundheits- und Sozialwesen. Als Aktivistin engagiert sie sich besonders auf dem Gebiet der Psychologie unter dem Aspekt der jeweiligen politischen Machtinteressen.

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