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Frauke Brosius-Gersdorf: Angriff der SPD auf das Verfassungsgericht

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Durch die Wahl einer Juristin mit extremen Ansichten zu Impfpflicht und Menschenwürde droht die SPD, das höchste Gericht in ein politisches Werkzeug zu verwandeln, doch die Union könnte mit ihrem Veto die Neutralität retten.
Zusammengefasst

Das Bundesverfassungsgericht, einst Hort der Neutralität und Garant der Grundrechte, steht vor einer Zerreißprobe. Mit der Nominierung von »Frauke Brosius-Gersdorf« für den Zweiten Senat verfolgt die SPD einen Plan, der das höchste Gericht zu einem Instrument parteipolitischer Interessen machen könnte. Die Potsdamer Jura-Professorin, bekannt für ihre radikalen Positionen, soll am 10. Juli 2025 gewählt werden. Doch ihre Ansichten zu »Abtreibung«, »AfD-Verbot«, Impfpflicht und Gendern des Grundgesetzes stoßen auf erbitterten Widerstand – und das aus gutem Grund. Brosius-Gersdorf steht exemplarisch für einen ideologischen Zugriff auf die Justiz, der die Unabhängigkeit des Gerichts ebenso bedroht wie das Vertrauen der Bevölkerung in die Gewaltenteilung.

Ein Richteramt als politischer Schachzug

Die SPD hat mit Brosius-Gersdorf eine Kandidatin ins Rennen geschickt, die durch ihre ideologischen Überzeugungen polarisiert. Die 54-Jährige, die an der Universität Potsdam lehrt, vertritt Positionen, die weit über juristische Expertise hinausgehen und tief in die politische Arena, wenn nicht sogar einer bestimmten Agenda, reichen. Ihre Nominierung ist kein Zufall, denn sie fällt in eine Zeit, in der die »SPD gemeinsam mit Grünen und Linken« an einem Verbotsantrag gegen die AfD arbeitet.

„Wird die Demokratie, wie durch die AfD, angegriffen, müssen alle rechtsstaatlichen Mittel geprüft werden, um sie zu schützen – auch ein mögliches Verbotsverfahren. […] Wenn unsere Demokratie bedroht ist, müssen wir alle nötigen Entscheidungen treffen, um sie vor ihren Feinden zu schützen. Das ergibt sich auch aus unserer historischen Verantwortung.“

»Sonja Eichwede / SPD / AD HOC NEWS«

»Der Zweite Senat«, »für den Brosius-Gersdorf vorgesehen ist«, wäre für eine solche Entscheidung zuständig. Zudem steht sie als potenzielle Vorsitzende des Senats und ab 2030 sogar als Präsidentin des Gerichts im Raum. Die Absicht ist klar: Die SPD will eine parteitreue Richterin installieren, die politisch brisante Vorhaben, etwa zur Liberalisierung der Abtreibung oder zum AfD-Verbot, absichert.

»Die Wahl erfordert eine Zweidrittelmehrheit« im Bundestag, weshalb die SPD auf die Unterstützung von Union, Grünen und Linken angewiesen ist. Innerhalb der CDU/CSU wächst allerdings der Widerstand. Abgeordnete wie Saskia Ludwig nennen Brosius-Gersdorf „unwählbar“, und anonyme Stimmen aus der Fraktion sprechen von einer »ultralinken Juristin«, deren öffentliche Äußerungen für ein Richteramt unangemessen seien.

»Saskia Ludwig / 𝕏«

»Selbst die katholische Kirche«, vertreten durch Prälat Karl Jüsten, äußert Besorgnis, insbesondere wegen Brosius-Gersdorfs Haltung zur Abtreibung. Der Vorwurf liegt auf der Hand: Die SPD opfert die Neutralität des Gerichts für ihre politische Agenda.

Abtreibung: Menschenwürde erst ab Geburt?

»Brosius-Gersdorfs Position zur Abtreibung« ist ein zentraler Kritikpunkt. In einer Regierungskommission zur Reform des Abtreibungsrechts, deren Bericht die Ampelregierung in Auftrag gab, verfasste sie das Kapitel zum verfassungsrechtlichen Rahmen. Ihr Fazit lautet, dass ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen grundrechtskonform sei und es „gute Gründe“ gebe, die Menschenwürde erst ab der Geburt anzusetzen.

„Anders als der geborene Mensch ist das Ungeborene nicht allein lebensfähig, sondern bis zur Lebensfähigkeit ex utero bzw. bis zur Geburt existenziell abhängig vom Organismus der Schwangeren, d. h. von dem weiteren Austragen der Schwangerschaft. Das Ungeborene ist für seine Lebensfähigkeit angewiesen auf die körperliche Einheit mit der Schwangeren. Erst ab Lebensfähigkeit ex utero ist das Ungeborene bei entsprechender medizinischer Behandlung allein lebensfähig und nicht mehr auf die leibliche Einheit mit der Schwangeren angewiesen. Diese existenzielle Abhängigkeit des Ungeborenen vom Körper der Schwangeren legt es nahe, dass das Lebensrecht pränatal mit geringerem Schutz zum Tragen kommt als für den geborenen Menschen.“

»Frauke Brosius-Gersdorf / Stellungnahme Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs«

Diese Ansicht steht in krassem Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das den Schutz des ungeborenen Lebens als Teil der Menschenwürde betrachtet. Ihre Haltung öffnet die Tür für eine Legalisierung von Abtreibungen bis zur Geburt – ein Schritt, der nicht nur ethisch, sondern auch verfassungsrechtlich höchst umstritten ist.

»Phoenix / YouTube«

»Die Kommission«, der Brosius-Gersdorf angehörte, empfahl eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts, indem Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafrechts geregelt werden sollten. Obwohl die damalige Regierung diese Empfehlung nicht umsetzte, deutet die Nominierung der Juristin darauf hin, dass die SPD solche Pläne weiterverfolgt. Ein Gesetzentwurf zur Abtreibungsreform, abgesichert durch eine ideologisch gefestigte Verfassungsrichterin, scheint im Bereich des Möglichen. Gegner aus der Union werfen ihr vor, „lebenskritisch“ zu sein, ein Vorwurf, der an Schärfe gewinnt, wenn man bedenkt, dass das Verfassungsgericht als Hüter der Menschenwürde agieren soll.

„Unsere Kandidaten trafen in der Vergangenheit auf Ablehnung, weil sie zu migrationskritisch waren. Frau Brosius-Gersdorf ist lebenskritisch. Die Personalie ist für uns niemals wählbar.“

»CDU / Pro Medienmagazin«

AfD-Verbot: Grundrechte auf dem Prüfstand

Noch brisanter ist Brosius-Gersdorfs Haltung zum Verbot der AfD. In der ZDF-Talkshow »Markus Lanz« im Juli 2024 forderte sie ein Parteiverbot und bedauerte, dass damit „nicht die Anhängerschaft beseitigt“ werde.

»🆆🅾︎🆂🅲🅷-🆇 / 𝕏«

Diese Formulierung löste selbst beim Moderator Entsetzen aus, der daraufhin nachhakte, ob sie Menschen „eliminieren“ wolle. Brosius-Gersdorf ruderte zurück, doch ihre Aussage, AfD-Mitgliedern Grundrechte wie das passive Wahlrecht entziehen zu wollen, blieb stehen. Eine solche Position ist nicht nur politisch brisant, sondern lässt ihre Unabhängigkeit mehr als nur fraglich erscheinen. Als Verfassungsrichterin müsste sie objektiv über ein potenzielles AfD-Verbot entscheiden – ein Ding der Unmöglichkeit angesichts ihrer öffentlich bekundeten Vorverurteilung.

Die SPD scheint sich dieser Kontroverse bewusst zu sein, drängt aber vermutlich genau deswegen auf Brosius-Gersdorfs Wahl. Der Verdacht liegt nahe, dass die Partei das Verfassungsgericht gezielt mit einer Juristin ausstatten will, die ein AfD-Verbot durchwinkt. Dies würde die Gewaltenteilung ad absurdum führen: Ein Gericht, das politische Gegner auf Geheiß der Regierungskoalition ausschaltet, verliert seine Legitimität. Die Kritik aus der Union, Brosius-Gersdorf vertrete „einseitige Positionen“, ist daher nicht nur berechtigt, sondern zwingend.

Impfpflicht: Freiheitsrechte versus Kollektivismus

Während der Corona-Pandemie machte Brosius-Gersdorf mit einem Gutachten von sich reden, dass eine allgemeine Impfpflicht für verfassungskonform und darüber hinaus sogar für verfassungsrechtlich geboten erklärte.

»Frauke Brosius-Gersdorf / Jura Uni Leipzig«

Der Staat habe die Pflicht, „die große Mehrheit der Bevölkerung, die freiwillig geimpft ist, wirksam davor zu schützen, dass ihre Gesundheit weiterhin von Ungeimpften bedroht“ werde. Diese Einschätzung, die sie gemeinsam mit ihrem Mann, dem Juristen Hubertus Gersdorf, verfasste, war wissenschaftlich mehr als fragwürdig- Die Annahme, »Ungeimpfte bedrohten Geimpfte, wurde später widerlegt«. Brosius-Gersdorf sprach sich für einen massiven Eingriff in individuelle Freiheitsreche aus und schlug sogar vor, Ungeimpften die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu streichen und sie teilweise an den Kosten einer Corona-Behandlung zu beteiligen.

„Als Strafmassnahme gegen Impfverweigerer empfahl das Ehepaar unter anderem den Wegfall der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.“

»NZZ«

Solche Positionen zeugen von einem kollektivistischen Verständnis, das individuelle Grundrechte zugunsten eines vermeintlichen Gemeinwohls opfert. Für eine Verfassungsrichterin, die über die Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe wachen soll, ist dies ein alarmierendes Signal. Die CDU-Abgeordnete Saskia Ludwig kommentierte das Gutachten mit einem einzigen Wort: „unwählbar“. Angesichts der Tatsache, dass Brosius-Gersdorfs Prognose von „weiteren Corona-Wintern“ ohne Impfpflicht nicht eintraf, wirkt ihre Argumentation rückblickend nicht nur überhastet, sondern gefährlich.

Gendern des Grundgesetzes: Ideologie über Recht

Ein weiterer Kritikpunkt ist »Brosius-Gersdorfs Forderung«, das Grundgesetz gendersprachlich umzuformulieren. Das generische Maskulinum führe zu einer „gedanklichen Unterrepräsentation von Frauen“, argumentierte sie in einem Beitrag für das Magazin der Universität Potsdam.

„Problematisch ist aber, dass Gesetze zu geschlechtergerechter Sprache oft noch einem binären Geschlechterschema verhaftet sind. Sie wenden sich nicht auch Menschen zu, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen. […] Das bedeutet unseres Erachtens, dass der Staat immer dann, wenn er die Wahl zwischen verschiedenen Ausdrucksformen hat, verpflichtet ist, eine Ausdrucksweise zu wählen, die den Grundrechten der Frauen und diversgeschlechtlichen Personen und der Verfassung im Übrigen gerecht wird.“

» Frauke Brosius-Gersdorf / Uni Potsdam«

Diese Haltung ist nicht nur ein Eingriff in die sprachliche Tradition des Grundgesetzes, sondern ein Versuch, ideologische Prämissen in die Verfassung zu tragen. Das Verfassungsgericht ist verantwortlich für die Auslegung des Rechts und nicht für Sprachpolitik.

Weiterhin unterstreicht Brosius-Gersdorfs »im Verfassungsblog veröffentlichte Kritik« an einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen diesen Ansatz. Sie sprach von einem „Berufsverbot“ und stellte sich damit gegen die Rechtsprechung des Gerichts, für das sie nun kandidiert. Solche Äußerungen deuten auf eine Juristin hin, die polarisiert und zugleich aktiv versucht, bestehende Rechtsstandards zu unterlaufen.

„Seine eigentliche Sprengkraft liegt in seinen Auswirkungen auf die klassischen juristischen Berufe der Richterin und Staatsanwältin. Wenn man mit dem BVerfG annimmt, dass das Tragen des Kopftuchs durch eine Rechtsreferendarin zum Schutz des Neutralitätsgebots für den Staat untersagt werden darf, könnte das Gleiche für Richterinnen und Staatsanwältinnen gelten. Das liefe auf ein ‚Berufsverbot‘ hinaus.“

»Frauke Brosius-Gersdorf / Verfassungsblog«

Die Krise der Gewaltenteilung

Das Bundesverfassungsgericht steht vor einer »personellen Neuaufstellung«: Drei Richterposten sind zu besetzen, da Josef Christ altersbedingt ausscheidet, Vizepräsidentin Doris König ihre Amtszeit beendet und Ulrich Maidowski aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand geht. Neben Brosius-Gersdorf schlägt die SPD die Jura-Professorin Ann-Katrin Kaufhold vor, während die CDU/CSU den Bundesarbeitsrichter Günter Spinner nominiert. Spinner, der vom Verfassungsgericht selbst vorgeschlagen wurde, gilt als unkontrovers. Doch die SPD dominiert das Verfahren. Zwei ihrer Kandidatinnen stehen einem Kandidaten der Union gegenüber, obwohl die CDU/CSU im Bundestag fast doppelt so stark vertreten ist.

Dieses Ungleichgewicht ist kein Zufall. Die traditionelle »Verteilung der Vorschlagsrechte« (3:3:1:1 für CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP) wird zugunsten der SPD verschoben, was den Eindruck eines politischen Deals verstärkt. Die Union hatte zunächst »Robert Seegmüller« vorgeschlagen, der allerdgins an den Grünen scheiterte, da er als „zu migrationskritisch“ galt. Nun scheint die CDU/CSU bereit, Brosius-Gersdorf zuzustimmen, um ihren Kandidaten Spinner durchzubringen. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann betonte, die „Handlungsfähigkeit der Demokratie“ erfordere ein „geschlossenes Votum der Parteien der Mitte“. Dieser Pragmatismus droht jedoch, die Unabhängigkeit des Gerichts zu untergraben.

„Bei den Richterwahlen für das Bundesverfassungsgericht geht es um die Handlungsfähigkeit unserer Demokratie. […] Es braucht ein geschlossenes Votum der Parteien der Mitte, um die Funktionsfähigkeit des höchsten deutschen Gerichts sicherzustellen“.

»Alexander Hoffmann / WeLT«

Die Linke, deren Stimmen für die Zweidrittelmehrheit nötig sind, fordert eine Einbindung ins Verfahren, was die Union aufgrund ihres Unvereinbarkeitsbeschlusses ablehnt. SPD-Politiker Johannes Fechner hingegen hält ein Vorschlagsrecht der Linken für „angemessen“.

„Deshalb schließe ich ausdrücklich nicht aus, dass irgendwann auch ein Vorschlag der Linken zum Zuge kommt.“

»Johannes Fechner / WeLT«

Dieses politische Ringen zeigt, wie stark die Verfassungsrichterwahl von parteipolitischen Interessen durchdrungen ist. Wenn Parteien ihre Kandidaten nach ideologischer Gefolgschaft auswählen, wird die Gewaltenteilung zur Farce.

Ein Gericht in Gefahr

Das Bundesverfassungsgericht genießt in Deutschland bisher noch hohes Ansehen, obwohl dieses bereits während der Corona-Pandemie gelitten hat, als es regierungsfreundliche Urteile fällte. Eine Politisierung, durch die deren Richter offen ideologischen Lagern zugeordnet werden, wäre fatal. Brosius-Gersdorf mit ihren radikalen Positionen und ihrer Bereitschaft, Grundrechte einzuschränken, verkörpert diese Gefahr. Ihre Wahl würde das Vertrauen in das Gericht nachhaltig beschädigen.

Die CDU/CSU hat die Macht, Brosius-Gersdorf zu blockieren. Ob sie diese Chance nutzt, ist fraglich. Der Widerstand innerhalb der Fraktion wird lauter, ist aber anonym. Nur wenige sprechen offen wie Saskia Ludwig. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann hat sogar signalisiert, dass seine Fraktion die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf für das Amt der Verfassungsrichterin mittragen will.

Die SPD setzt indes auf Druck: Mit der Drohung, auch der Unionskandidat Spinner könne scheitern, versucht sie, die CDU/CSU gefügig zu machen. Der Wahlausschuss tagt am 7. Juli, die Abstimmung im Plenum folgt am 10. Juli. Die Zeit drängt.

Frauke Brosius-Gersdorf ist keine neutrale Juristin, sondern eine ideologische Kämpferin und Aktivistin. Ihre Positionen zu Abtreibung, AfD-Verbot, Impfpflicht und Gendern des Grundgesetzes zeigen eine Person, die politische Ziele über verfassungsrechtliche Prinzipien stellt. Ihre Nominierung ist ein Versuch der SPD, das Verfassungsgericht zu instrumentalisieren und politische Vorhaben abzusichern. Die Union steht vor der Wahl: Entweder sie verteidigt die Unabhängigkeit des Gerichts und somit die echte Demokratie oder sie opfert diese für einen faulen Kompromiss. Die Bürger haben ein Recht darauf, dass Karlsruhe ein Hort der Neutralität bleibt und kein Werkzeug parteipolitischer Machtspiele!

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Janine Beicht

Janine Beicht ist gelernte Kommunikationsdesignerin, arbeitet aber seit 2020 im Gesundheits- und Sozialwesen. Als Aktivistin engagiert sie sich besonders auf dem Gebiet der Psychologie unter dem Aspekt der jeweiligen politischen Machtinteressen.

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