In Ludwigshafen zeigt sich die deutsche Politik von ihrer hässlichsten Seite: Der AfD-Kandidat Joachim Paul wurde von der Oberbürgermeisterwahl am 21. September 2025 ausgeschlossen – ein Schritt, der die Demokratie in Rheinland-Pfalz schwer beschädigt. Verantwortlich dafür ist ein Zusammenspiel von SPD, CDU und einem politisch instrumentalisierten Verfassungsschutz, der als Machtinstrument genutzt wird, um unliebsame Konkurrenz auszuschalten. Durch administrative Kniffe und fragwürdige Begründungen wird der Wettbewerb systematisch untergraben.
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße bestätigte die Entscheidung nun mit einem Urteil, das nicht nur das passive Wahlrecht verletzt, sondern auch ein alarmierendes Signal für die Freiheit der Wahlen in Deutschland setzt.
Ein abgekartetes Spiel
Wie HAINTZmedia zuvor berichtete, traf dieser Ausschluss den AfD-Landtagsabgeordneten und ehemaligen Bundesvorstand Joachim Paul.

Der Vorwurf: Zweifel an seiner Verfassungstreue, basierend auf einem Dossier des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes, das auf Betreiben der SPD-Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck erstellt wurde. Dieses Dokument, das Pauls Äußerungen und Aktivitäten wie ein Treffen mit Martin Sellner oder Warnungen vor einem „Bevölkerungsaustausch“ in Hemshof auflistet, stützt sich auf Internet-Recherchen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Dennoch reichte es, um Paul die Kandidatur zu verweigern, ein Schritt, der die Bürger von Ludwigshafen, wo die »AfD bei der Bundestagswahl« 24,3 Prozent holte, ihrer Wahlmöglichkeit beraubt. In einem auf 𝕏 veröffentlichten Video sprach Paul von einem Wählerbetrug. Er wirft dem sogenannten Altparteien-Kartell gemeinsam mit der SPD-Innenministerin vor, den OB-Kandidaten der AfD, der mit 25 % stärksten Partei, gezielt ausgebremst zu haben.
Betrug am Wähler: Altparteien-Kartell in Kumpanei mit SPD-Innenminister verhindert OB-Kandidaten der stärksten Partei – AfD = 25% – in #Ludwigshafen! pic.twitter.com/JzqQvZwXo2
— 𝗝𝗼𝗮𝗰𝗵𝗶𝗺 𝗣𝗮𝘂𝗹 𝗠𝗱𝗟 (@JoachimPaul_AfD) August 5, 2025
Gericht als Handlanger der Altparteien?
Das Verwaltungsgericht Neustadt wies Pauls Eilantrag gegen den Wahlausschluss ab und lieferte eine Begründung, die an Zynismus kaum zu überbieten ist. Die „Stabilität der Wahl“ wiege schwerer als die Rechte eines einzelnen Kandidaten, so das Gericht.
„In Wahlangelegenheiten gelte der Grundsatz, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren bezögen, allein mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen im nachträglichen Wahlprüfungsverfahren anzufechten seien. Dies beruhe darauf, dass die Verfolgung der subjektiven Rechte Einzelner gegenüber der Notwendigkeit zurücktreten müsse, die Stimmen einer Vielzahl von Bürgern in einer einheitlichen, wirksamen Wahlentscheidung zusammenzufassen.“
»Pressemitteilung / Justiz Rheinland-Pfalz«
Paul solle erst nach der Wahl klagen, wenn das Ergebnis längst feststeht. Damit wird die Prüfung der Verfassungstreue auf die lange Bank geschoben, während die Bürger gezwungen werden, in einem manipulierten Rahmen zu wählen.
„Der Beständigkeit von Wahlen werde daher in der Regel besser Rechnung getragen, wenn es dem übergangenen Wahlbewerber zugemutet werde, das Ergebnis eines Wahlanfechtungsverfahrens abzuwarten, nachdem die von ihm beanstandete Wahl stattgefunden habe.“
»Pressemitteilung / Justiz Rheinland-Pfalz«
Das Gericht beruft sich auf die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung, wonach nur Kandidaten antreten dürfen, die „jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung“ eintreten. Doch Paul, ein Beamter im Schuldienst und Landtagsabgeordneter, ist bereits zur Verfassungstreue verpflichtet, und Verstöße sind nicht dokumentiert. Dennoch genügten vage Zweifel, angeführt von einem Wahlausschuss unter SPD-Führung, um ihn auszuschließen.
„Wählbar zum Bürgermeister sei nach der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung nur, wer die Gewähr dafür biete, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Dies sei bei dem Antragsteller nicht der Fall.“
»Pressemitteilung / Justiz Rheinland-Pfalz«
Die Entscheidung stützt sich zudem auf die Hochstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Bundesverfassungsschutz im Jahr 2021, ein politisch motivierter Akt, der rechtlich auf wackligen Beinen steht. Das Gericht erklärt, es könne die Frage der Verfassungstreue nicht selbst prüfen, und verweist auf die Zuständigkeit des Wahlausschusses.
„Solche Anhaltspunkte ergäben sich unter anderem daraus, dass die Einstufung der AfD als Verdachtsfall […] bestätigt worden sei. […] Ob diese Zweifel […] begründet seien […] bedürfe einer eingehenden […] umfangreichen Prüfung, die so kurz vor der Wahl nicht abschließend durchgeführt werden könne und […] dem Wahlprüfungsverfahren vorbehalten bleiben müsse.“
»Pressemitteilung / Justiz Rheinland-Pfalz«
Damit wird die politische Entscheidung auf ein Gremium verlagert, das von SPD, CDU, FDP und Freien Wählern dominiert wird, ohne AfD-Vertretung. Dieses Kartell entscheidet über die Zulassung seiner Konkurrenten, ein klarer Verstoß gegen den Grundsatz fairer Wahlen.
Verfassungsschutz: Das politisches Instrument
Der Verfassungsschutz, dem SPD-Innenministerium unterstellt, liefert mit seinem elfseitigen Dossier, »veröffentlich von NIUS«, gegen Joachim Paul ein Dokument, das an Absurdität kaum zu überbieten ist.
Als „Beweise“ für Pauls angebliche Verfassungsfeindlichkeit werden eine Bildungsveranstaltung zum Nibelungenlied, bei der ein Team der Zeitschrift Compact anwesend war, und ein Bücherbasar mit einem Antiquariat genannt, das Ernst Jünger und Hugo von Hofmannsthal verkauft. Skandalöser Höhepunkt: Pauls Artikel über die Amazon-Serie Der Herr der Ringe wird als verfassungsfeindlich gewertet, weil er Tolkiens konservative Geisteshaltung lobt, die den Kampf für Heimat und Kultur betont. Selbst seine Kritik an der rheinland-pfälzischen Landesregierung, die eine Nibelungen-Verfilmung nicht förderte, gilt als Angriff auf den „nationalen Stolz“. Ein gerüchtehafter „White-Power-Gruß“, der einem „Alles-Okay“-Zeichen ähnelt, rundet das abstruse Konvolut ab.
Oberbürgermeisterin Steinruck, die den Verfassungsschutz um Material bat, zitierte sogar aus einem Wikipedia-Artikel über Paul, ein Beleg für die Oberflächlichkeit der Vorwürfe. Der Verfassungsschutz wird hier nicht als neutrale Instanz genutzt, sondern als politisches Machtinstrument um unliebsame Konkurrenten auszumanövrieren. SPD-Innenminister »Michael Ebling forderte Paul auf«, die Entscheidung zu akzeptieren und die Stimmung nicht „aufzuheizen“, während er die „wehrhafte Demokratie“ lobte. Doch diese „Wehrhaftigkeit“ entpuppt sich als Angriff auf den Wählerwillen.„Ich begrüße, dass das gesetzlich zur Verfügung stehende Instrumentarium der wehrhaften Demokratie in solchen Einzelfällen genutzt wird.“
»Michael Ebling / STERN«
Hemshof: Ein unbequemer Spiegel der Realität
Pauls Äußerungen zum Stadtteil Hemshof, wo er vor einem sogenannten „Bevölkerungsaustausch“ warnte, sind kein extremistisches Hirngespinst, sondern spiegeln eine reale Entwicklung wider. Laut dem Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz stieg der Ausländeranteil im Bundesland auf 14 Prozent, ein Zuwachs von 1,4 Prozentpunkten seit 2022.
„Nach vorläufigen Ergebnissen ist die Zahl der in Rheinland-Pfalz lebenden Ausländerinnen und Ausländer gegenüber dem 31. Dezember 2023 um annähernd 12.800 auf rund 572.000 gestiegen. Gegenüber der im Zensus 2022 ermittelten Zahl ergibt sich ein Zuwachs von fast zwölf Prozent. Der Ausländeranteil stieg im Vergleich zu Ende 2023 um 0,3 Prozentpunkte und gegenüber dem Zensus vom 15. Mai 2022 um 1,4 Prozentpunkte auf 14 Prozent. Annähernd jeder siebte Rheinland-Pfälzer verfügt somit nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit.“
»Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz«
»In der Gräfenauschule« in Hemshof mussten 44 von 147 Schülern die erste Klasse wegen fehlender Deutschkenntnisse wiederholen. Pauls zugespitzte Kritik an der unkontrollierten Migration berührt einen wunden Punkt, den die Altparteien ignorieren. Auf der Plattform 𝕏 kommentierte er sarkastisch, dass es inzwischen als extremistisch gelte, demographische Veränderungen zu benennen. Doch statt den Bürgern eine freie Wahl zu lassen, wird die Debatte durch administrative Maßnahmen erstickt.
https://t.co/OYzrR4XQrE
— 𝗝𝗼𝗮𝗰𝗵𝗶𝗺 𝗣𝗮𝘂𝗹 𝗠𝗱𝗟 (@JoachimPaul_AfD) July 2, 2023
🛑 Hemshof, Ludwigshafen: ein Stadtteil, in dem nur noch wenige Deutsche leben. Wie beschreibt man diese demographische Verwerfung? Bitte nicht als "Bevölkerungsaustausch". Das ist nämlich "extremistisch". #Remigration https://t.co/OYzrR4XQrE
Ein Präzedenzfall gegen die Demokratie
Paul hat angekündigt, vor das Oberverwaltungsgericht zu ziehen. »Gegen den Beschluss« ist binnen zwei Wochen nach Zustellung eine Beschwerde beim OVG Rheinland-Pfalz möglich.
#Ludwigshafen hat eine echte Wahl verdient! Wir gehen in die nächste Instanz! pic.twitter.com/1Ka10043cm
— 𝗝𝗼𝗮𝗰𝗵𝗶𝗺 𝗣𝗮𝘂𝗹 𝗠𝗱𝗟 (@JoachimPaul_AfD) August 18, 2025
Der Präsident des Landesverfassungsgerichts, Lars Brocker, zeigte sich bereits SPD-freundlich, als er ein »Urteil zugunsten der früheren Ministerpräsidentin Malu Dreyer« fällte, die gegen die AfD hetzen durfte, ohne ihr Neutralitätsgebot zu verletzen. Sollte Pauls Ausschluss Bestand haben, öffnet dies die Tür für eine flächendeckende Praxis, AfD-Kandidaten mit Verfassungsschutz-Dossiers zu blockieren. Der Koalitionsvertrag von SPD und CDU sieht vor, das passive Wahlrecht bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung zu entziehen. Dies ist eine Regelung, die leicht missbraucht werden kann, wenn die Definition von „Volksverhetzung“ in den Händen der herrschenden Parteien liegt.
Entmündigung der Bürger
Die Bürger von Ludwigshafen, die der AfD bei der Bundestagswahl fast ein Viertel ihrer Stimmen gaben, werden durch diesen Ausschluss entmündigt. Ihnen wird die Möglichkeit genommen, ihren politischen Willen frei auszudrücken. Die Angst der Altparteien vor Machtverlust ist offensichtlich: Statt sich dem Wettbewerb zu stellen, greifen sie zu autoritären Mitteln.
Der Gerichtsbeschluss ist kein Schutz der Demokratie, sondern ein Angriff auf ihren Kern. Wenn gewählte Abgeordnete ohne gerichtliche Grundlage von Wahlen ausgeschlossen werden, bleibt von der freien Wahl nur eine hohle Hülle. Pauls juristischer Kampf ist ein verzweifelter Versuch, diese Entwicklung aufzuhalten. Doch das Urteil des Verwaltungsgerichts zeigt: Deutschland schlittert in eine Richtung, in der die politische Klasse den Wählerwillen manipuliert, um ihre Macht zu sichern.