Wenige Tage vor dem Ende der aktuellen Bundesregierung veröffentlicht der Verfassungsschutz seine Neubewertung zur AfD mit maximaler Wirkung und minimaler Transparenz. Die gesamte Partei wird nun als
„gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Eine Entscheidung, deren Tragweite kaum zu überschätzen ist: Sie öffnet der rechtlichen und geheimdienstlichen Überwachung der größten Oppositionskraft alle Türen. Die Parteivorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla sehen darin nicht nur eine gezielte Kriminalisierung, sondern eine bewusste Diskreditierung kurz vor einem potenziellen politischen Machtwechsel. Es sei „ein Schlag gegen die Demokratie“, wie es in ihrer Erklärung heißt.
+++ Alice Weidel/Tino Chrupalla: "Entscheidung des Verfassungsschutzes ist ein schwerer Schlag gegen die bundesdeutsche Demokratie!" +++
— Alice Weidel (@Alice_Weidel) May 2, 2025
Zur Erklärung des Bundesamtes für Verfassungsschutz teilen die AfD-Bundessprecher Alice Weidel und Tino Chrupalla mit: „Die heutige… pic.twitter.com/k8bPjekrcg
Das Bundesamt für Verfassungsschutz, zu diesem Zeitpunkt ohne offiziellen Präsidenten, veröffentlicht seine Einstufung, die sich auf ein 1100 Seiten umfassendes Gutachten stützt. Dessen genauer Inhalt bleibt geheim und unzugänglich, so dass keine unabhängige Überprüfung möglich ist. Der Geheimdienst agiert im Schatten, während er über das politische Schicksal einer Partei urteilt, die in Umfragen vorn liegt. Dass dies ohne politischen Einfluss erfolgt sein soll, behauptet lediglich die geschäftsführende Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Die Realität: Das Bundesamt untersteht ihrem Ressort und ist weisungsgebunden.
„Keinerlei politischen Einfluss auf das Gutachten“ – Bundesinnenministerin @NancyFaeser betont, der Verfassungsschutz habe seine Entscheidung über eine Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch ohne Einflussnahme aus der Politik getroffen. pic.twitter.com/mhp3bVa74S
— Bericht aus Berlin (@ARD_BaB) May 2, 2025
»Bericht aus Berlin / ARD / 𝕏«
Die Behauptung der Unabhängigkeit: Selbstinszenierung einer weisungsgebundenen Behörde
Die Behauptung, der Inlandsgeheimdienst handle autark, ist eine weitere Schutzbehauptung mit System. In Wahrheit ist das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Behörde des Innenministeriums, also direkt politisch steuerbar. Auf Landesebene sieht es nicht anders aus: Die Landesämter sind ebenfalls den jeweiligen Innenministerien unterstellt. Wer das Verfassungsorgan kontrollieren soll, bleibt ebenso ungeklärt wie die Frage, auf welcher demokratisch legitimierten Grundlage geheimdienstliche Bewertungen mit politischer Wirkung vorgenommen werden.

Was als „unabhängige Sicherheitsinstanz“ dargestellt wird, ist in der Realität ein Instrument, das nach Bedarf der Regierung aktiviert oder deaktiviert wird. Die Einstufung der AfD ist kein juristisches Urteil, sondern ein Verwaltungsakt, der tief in den politischen Raum eingreift. Das lang gepflegte Narrativ vom Verfassungsschutz als Hüter der Demokratie hält einer Überprüfung nicht stand, er ist ein verlängerter Arm der Exekutive mit geheimdienstlichen Mitteln.
Das ethnische Volksverständnis als Hauptanklagepunkt – ohne öffentliche Beweislage
Die zentrale Begründung für die neue Einstufung lautet: Die AfD vertrete ein „ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“, das mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unvereinbar sei. Daraus leite sich ab, dass Menschen mit Migrationsgeschichte, insbesondere aus muslimisch geprägten Ländern, als nicht gleichwertige Teile des deutschen Volkes betrachtet würden.
„Demnach gibt es genug Äußerungen von Parteimitgliedern, die ‚deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten Volkes‘ [betrachten]“
»Verfassungsschutz / WDR«
Doch wer diese Einschätzung nachvollziehen will, muss blind vertrauen. Die zentrale Beweisgrundlage, das besagte 1100-seitige Gutachten, bleibt unter Verschluss. Kein Bürger, kein Parlamentarier, kein Journalist kann sich ein eigenes Urteil bilden. Aussagen von AfD-Abgeordneten wie Hannes Gnauck, Dennis Hohloch oder Martin Reichardt dienen als Beispiele, ohne Kontext, ohne Differenzierung, aber mit maximaler Empörung. Aus dem, was öffentlich zitiert wird, lassen sich politische Haltungen herauslesen, die man scharf kritisieren kann – doch reicht das aus, um eine ganze Partei mit verfassungsfeindlichem Status zu belegen?
„Zitiert wird nach WeLT-Informationen auch der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Reichardt, der in einem Beitrag auf X geschrieben hatte, eine verfehlte Migrationspolitik und Asylmissbrauch hätten zum ‚100.000-fachen Import von Menschen aus zutiefst rückständigen und frauenfeindlichen Kulturen geführt‘“.
»WeLT«
Geheimdienstlogik im öffentlichen Raum – demokratische Kontrollinstanzen ausgeschaltet
Mit der neuen Einstufung sinkt die Schwelle für Überwachungsmaßnahmen drastisch. Der Einsatz von V-Leuten, Observation sowie Bild- und Tonaufnahmen wird nicht mehr durch eine vermutete Gefahr, sondern durch eine angebliche Gewissheit legitimiert. Die Umdeutung der Partei von einem Verdachtsfall zu einer „gesichert extremistischen Bestrebung“ schafft ein präventives Repressionsinstrument, dessen Anwendung sich juristisch kaum mehr kontrollieren lässt, gerade weil das Fundament der Entscheidung geheim bleibt. Der sogenannte Inlandsgeheimdienst darf ohne richterliche Zustimmung sogenannte Quellen-TKÜ einsetzen. Das ist eine Software, die verschlüsselte Nachrichten auf Geräten wie Smartphones, Computern und Tablets ausliest und Gespräche über Messenger-Dienste wie WhatsApp, Signal oder Telegram in Echtzeit abhört.
Diese Ausweitung geheimdienstlicher Befugnisse trifft allerdings nicht irgendeine Kleinstgruppe am politischen Rand, sondern eine Oppositionspartei mit Millionen Wählern. Ein Gutachten, das niemand prüfen darf, legitimiert Maßnahmen, die tief in Grundrechte eingreifen. Wer politische Gegner im Schatten klassifiziert, verlagert die Auseinandersetzung aus dem Raum der Debatte in den Apparat der Exekutive. Es ist ein Muster, das autoritäre Regime stets bevorzugt haben.
Das „Parteiverbot durch die Hintertür“: Vom Verdachtsfall zur politischen Ausschlussformel
Noch sei die AfD nicht verboten, heißt es. Doch mit dem Stempel „gesichert rechtsextremistisch“ rückt ein sowieso seit langem angestrebtes Verbotsverfahren, in greifbare Nähe. Zwar dürfen nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung ein solches Verfahren beim Bundesverfassungsgericht beantragen, doch die neue Bewertung dient als Einladung, diesen Schritt zu gehen. Viele Politiker, darunter auch die FDP-Politikerin Strack-Zimmermann, forderten bereits, der Entscheidung „politisch, gesellschaftlich und rechtlich“ entschieden zu begegnen. Eine „wehrhafte Demokratie“, so ihre Formel, müsse sich wehren, offenbar nicht mehr durch Debatte, sondern durch Exklusion.
Die Entscheidung des Verfassungsschutzes zur AfD ist überfällig und bestätigt, was viele Demokratinnen und Demokraten seit Jahren beobachten: Die AfD ist nicht einfach eine Protestpartei, sondern eine rechtsextremistische Bewegung, die unsere freiheitlich-demokratische…
— Marie-Agnes Strack-Zimmermann (@MAStrackZi) May 2, 2025
»Marie-Agnes Strack-Zimmermann / 𝕏«
Dass die neue Bewertung auf ein laufendes Verfahren folgt, das noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, interessiert in diesem Kontext niemanden. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte im Mai lediglich bestätigt, dass die AfD als Verdachtsfall eingestuft werden durfte. Die neue Bewertung geht weit darüber hinaus – ohne neue öffentliche Beweise, aber mit weitreichenden Folgen.
Kontrollverlust in der Demokratie: Ein Geheimdienst klassifiziert und der Souverän schweigt
In einer Demokratie darf sich niemand der Kontrolle entziehen, auch keine Sicherheitsbehörde. Doch genau das geschieht hier. Eine weisungsgebundene Institution trifft Entscheidungen mit tiefgreifender Wirkung auf den politischen Wettbewerb, ohne Offenlegung, ohne juristisch wirksame Transparenz. Der Bürger darf nicht erfahren, worauf die Einschätzung beruht, obwohl sie sich auf die stärkste Oppositionskraft bezieht und deren Grundrechte massiv beschneidet. Die Vorstellung, der Verfassungsschutz agiere neutral, entpuppt sich als Illusion. Politische Gegner werden klassifiziert, überwacht und öffentlich stigmatisiert, ohne Gerichtsurteil, ohne öffentliche Anhörung und ohne Widerspruchsmöglichkeit auf Augenhöhe. Wer das Grundgesetz schützen will, kann das nicht mit Methoden tun, die demokratische Grundprinzipien systematisch umgehen.
Kritisch äußert sich NZZ-Journalistin Beatrice Achterberg bei WeLT, die die Einstufung als politische Entscheidung wertet. Sie vermutet, die wachsende Stärke der AfD habe ein Sprungbrett für ein mögliches Verbotsverfahren geschaffen. Tatsächlich könnte die neue Bewertung den Weg für ein solches Verfahren ebnen.
Der Verfassungsschutz untersteht dem Innenministerium und ist weisungsgebunden.
— Morlock Nr.2 (@MGGA2021h) May 2, 2025
Die Chefin des IM ist Nancy Faeser.
Heute ist ihr letzter „Arbeitstag“.
Eine politische Entscheidung. Mehr nicht.
Demokratisch? Nein, natürlich nicht.
Im Gegenteil. pic.twitter.com/lJzvgppjVr
Wenn das Mittel der Kontrolle selbst unkontrollierbar wird, verliert die Demokratie ihren Kern
Die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ ist mehr als eine sicherheitsbehördliche Maßnahme. Sie ist ein politischer Akt im Gewand des Rechtsschutzes und ein präzedenzloser Schritt, der die Spannungen in der deutschen Politik verschärft.
Er suggeriert den Schutz der Ordnung, entzieht sich aber selbst der ordnungsgemäßen Kontrolle. Das schadet nicht nur einer einzelnen Partei, sondern untergräbt das Vertrauen in rechtsstaatliche Prozesse und das Gleichgewicht der Gewaltenteilung. Wer der AfD politisch entgegentreten will, soll das tun, aber mit Argumenten, nicht mit der Schattenmacht einer Geheimjustiz.
Eine Antwort
Tja das erinnert irgendwie an die Machtergreifung Hitlers, was die angeblichen Demokraten hier veranstalten. Eine politisch-ideologische Hexenjagd gegen die einzig echte Opposition in Buntland.
Und die Beweise dazu sind mehr als nur lächerlich, und an Doppelmoral und eigene Verstösse gegen GG Art.5.
„(1) 1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
2 Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
3 Eine Zensur findet nicht statt.“
R.I.P. du ehemaliger Rechtsstaat. Heute bist Du endgültig verstorben