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KI-generiert, Foto von Katharina Enders.

StA Göttingen beantragt “nur“ Verwarnung wegen Beleidigung nach So-Done-Anzeige

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"Schlag die Nazisau"
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Der Angeklagte soll Konstantin von Notz (Grüne) beleidigt haben, weil er diesem eine glänzende Karriere bei den Nazis nachgesagt hat. Das Amtsgericht Hannover verurteilte ihn nur unter Strafvorbehalt.
Zusammengefasst

„von Notz hätte unter den Nazis eine glänzende Karriere gemacht. In der Verunglimpfung des politischen Gegners steht er in vorderster Reihe. Goebbels und Freisler haben ihre Gegner verbal nicht anders behandelt.“

Für den obigen Satz zeigte der Grünen-Politiker Konstantin von Notz einen 𝕏-Nutzer aus Hannover an und stellte Strafantrag. Die Staatsanwaltschaft war sich wohl nicht so sicher, ob sie eine Verurteilung durch alle Instanzen bringen würde, und beantragte sicherheitshalber einen Strafbefehl unter Strafvorbehalt mit 300 € Geldauflage.

Der Angeklagte hat den Strafbefehl aus dem August 2025 akzeptiert. Wenn er sich in den nächsten 2 Jahren strafrechtlich nichts zu Schulden kommen lässt, muss er die Geldstrafe nicht bezahlen und kommt mit einem blauen Auge und seinen Anwaltskosten sowie der Geldauflage davon.

Bei dem Angeklagten hat der Fall dennoch deutliche Spuren hinterlassen, auch gesundheitliche, wie er HAINTZ.media mitgeteilt hat. Er hat sich inzwischen von 𝕏 zurückgezogen.

So-Done-Strafanzeige durch Alexander Brockmeier

Wie so oft wurde die Strafanzeige über den mit unlauteren Mitteln arbeitenden So-Done-Abmahnanwalt Alexander Brockmeier aus Rheine erstattet. Der Post des Angeklagten wurde über das unlautere, FDP-nahe Meldeportal So Done mittels KI-Unterstützung aufgefunden und per Sammelstrafantrag eingereicht.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

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