Ein Mandant von uns wurde für 2 × „Alles für Deutschland“ nur verwarnt, die Geldstrafe wurde also zur Bewährung ausgesetzt. Lässt er sich während der Bewährungszeit nichts zu Schulden kommen, muss er die Strafe nicht zahlen. Es gab (folgerichtig) auch keine Hausdurchsuchung.
Während die Staatsanwaltschaft Berlin und der Berliner Amtsrichter Dr. Lars Fricke eine offenkundig rechtswidrige Hausdurchsuchung bei Norbert Bolz veranlasst haben, ist man in ostdeutschen Gerichten vernünftiger.
Mir sind eine Vielzahl von Fällen an ostdeutschen Gerichten bekannt, bei denen Strafverfahren dieser Art wegen Geringfügigkeit eingestellt oder mit einem Strafvorbehalt beurteilt wurden.
2 Antworten
Zitat:“Es gab (folgerichtig) auch keine Hausdurchsuchung.“
Zu welchlem genauen Zweck wird in solchen Fällen überhaupt eine Hausdurchsuchung angeordenet? Was will man dort sicherstellen?
Es hat den Anschein als ob es nur um Einschüchterung von Nachahmern geht, nach dem Motto, bestrafe Wenige – erziehe Tausende.
Die Fälle sind in sofern schwer vergleichbar, als das es sich bei Herrn Bolz um eine Person des öffentlichen Lebens und einen Kommunikationswissenschaftler handelt. Bei einer Strafzumessung könnte dieser Kontext wesentlich werden.
Allgemein gesprochen ist die Verfolgung von Andersdenkenden natürlich ein Ausdruck faschistischer Ordnung.