Als ein paar reiche Jugendliche auf #Sylt (ohne jeglichen Gewaltaufruf) „Ausländer raus“ gegrölt haben, wurde politisch und medial eine vermeintliche Staatskrise ausgerufen.
— Markus Haintz (@Haintz_MediaLaw) February 26, 2025
Wenn auf einer Wahlparty von @dieLinke, der viertstärksten Fraktion im neuen Bundestag, offen zu Gewalt… pic.twitter.com/nWJKFsc7Bt
Staatsanwaltschaft Berlin stellt Verfahren ein
Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Berlin ist rechtlich gut begründet und nachvollziehbar.
Das Problem ist nur, dass diese Maßstäbe nur einseitig angewandt werden. Bemerkenswerterweise argumentieren die Staatsanwaltschaften vor allem dann für die Angezeigten, wenn diese aus einem Milieu kommen, das Mainstream ist oder von diesem geduldet wird.
Volksverhetzung gegen „die Grünen“
Völlig anders sieht es aus, wenn Oppositionelle eine undefinierte „Gruppe der Bevölkerung“ kritisieren. So wurde vor einigen Monaten Michael Schele, ein Mandant von uns, zu 160 Tagessätzen Geldstrafe wegen vermeintlicher Volksverhetzung verurteilt, weil er „die Grünen“ mit nachfolgendem Text kritisiert hatte.

Die Richterin am Amtsgericht Essen, Dr. Timke, sah in dem obigen Post eine strafbare Volksverhetzung, ebenso wie die politisch abhängige Oberamtsanwältin Wellmann von der Staatsanwaltschaft Essen. Das juristisch nicht vertretbare und von völliger Unkenntnis des Volksverhetzungstatbestands gekennzeichnete Urteil wird noch in einem gesonderten Beitrag thematisiert werden.

Richterin Dr. Timke hatte in der mündlichen Verhandlung selbst zugegeben, dass sie mit Volksverhetzung schon sehr lange Zeit nichts mehr zu tun hatte. Ihr juristisch unbrauchbares Urteil bestätigt dies.