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Abhängige Staatsanwälte
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Der Herren Häscher

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Sollte die Strafverfolgung Sache der Regierung sein? In einer Gewaltenteilung sicher nicht. Aber haben wir eine Gewaltenteilung?
Zusammengefasst

Im Judentum war Satan ursprünglich der Ankläger Gottes, bevor er aus dem Himmel fiel. Auch das griechische Wort diàbolos bedeutet himmlischer Staatsanwalt und von diesem stammt das deutsche Wort Teufel.

Die Ankläger des himmlischen, besten Deutschlands aller Zeiten sind dessen Staatsanwälte. Sie sind dem Justizministerium eingegliedert und von den Weisungen ihrer Dienstherren, also den Regierungen, abhängig. Der EuGH hat das bestätigt, weshalb deutsche Staatsanwälte keine EU-Haftbefehle ausstellen dürfen.


Michael Grandt gibt in einem »Video« einen guten Überblick über die Abhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaften.

Natürlich sollten Staatsanwälte nicht abhängig von Politikern und Parteien sein, die sie auf deren Gegner loslassen. Natürlich bedeutet ein solches Vorgehen der Staatsanwaltschaften eine enorme Belastung bis hin zu langen Untersuchungshaften, wie wir das wiederholt erleben mussten. Noch schlimmer aber ist, dass auch die Richter vom Justizministerium verwaltet werden und deshalb ebenso abhängig sind wie die Staatsanwälte. Zwar sieht das Gerichtsverfassungsgesetz die Unabhängigkeit der Richter vor, aber ein jeder Richter weiß, was er darf und was er nicht darf, wenn er von einem Ministerium bezahlt und befördert oder nicht befördert wird. Erst Recht weiß er es, wenn ein weisungsabhängiger Staatsanwalt ihn wie den Weimarer Richter Dettmar wegen Rechtsbeugung durchsucht und die eigenen Kollegen ihn dann verurteilen, obwohl dieses Urteil hanebüchen ist. Es hat ihn aber seine Existenz gekostet.

Richter wird man, weil man gute Noten hat, aber den freien Markt scheut, stattdessen eine beamtenmäßige Karriereleiter vorzieht. Ein Richter will Sicherheit und dementsprechend wird er sich immer verhalten. Letztlich ist es eine Charakterfrage, darum gibt es hier nur wenige Ausnahmen und die werden erzogen. Um der Sicherheit nachzuhelfen, hat ein Richter vorzugsweise das passende Parteibuch, auch ein Amtsrichter.

Das Ergebnis ist der Doppelstaat, den Ernst Fraenkel beschrieben hat. In unpolitischen Dingen haben wir einen Rechtsstaat, in politischen Dingen haben wir keinen.

Im Deutschen Reich von 1871 war das noch anders. Damals gab es zwar auch Justizministerien, die Staatsanwaltschaften und Richter waren aber wesentlich freier. Ab 1924, in der demokratischen Weimarer Republik, wurden die Staatsanwaltschaften ersten Weisungspflichten unterworfen. Im Dritten Reich wurden diese verschärft und die Richterschaft gleichgeschaltet. Damals wurden die Strukturen geschaffen, die heute kaum verändert fortgelten. Nach 1945 wurde fast alles „entnazifiziert“, das Justizsystem jedoch in seinem Kern nicht. Man hat es wohl noch gebraucht.

Das ist das Deutschland, das uns als die freie Welt verkauft wird, die aus dem Himmel der alliierten Bomberverbände gefallen ist. Halleluja!

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Chris Moser

Christian Moser ist Rechtsanwalt und Steuerberater und seit 2004 im Bereich Betriebsprüfungen, Finanzstreitverfahren und Steuerstrafrecht tätig. Er ist seit 2020 in der Bürgerrechtsbewegung aktiv und Mitgründer und ehemaliger Schatzmeister der Anwälte für Aufklärung.

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