Dass Strack-Zimmermann auf ihre alten Tage doch noch besonnen wird und zur Meinungsfreiheit zurückfindet, darf bezweifelt werden. Wir vermuten, dass ihr unlauterer FDP-Abmahnanwalt Alexander Brockmeier langsam aber sicher angesichts der vielen Rückzugsgefechte, die er aufgrund unserer vielfältigen und umfangreichen juristischen Schritte gegen das Meldeportal SO DONE führen muss, den Überblick verliert.
Die nachfolgende Aussage wollte Strack-Zimmermann unserer Mandantschaft zivilrechtlich untersagen:
Du, der Transman Agnus und alle Kriegstreiber, vor allem aus der USA, sollt dafür in der Hölle schmoren! Wer glaubt ihr, wer ihr eigentlich seid?! Korrupt und hetzerisch, die zu Hause vom warmen Sofa alles bestimmen wollen. Geht doch selbst an die Front und verheizt nicht Unschuldige

AG Rheine gewährt Prozesskostenhilfe
Das Amtsgericht Rheine gewährte unserer Mandantschaft Prozesskostenhilfe, sah also hinreichende Erfolgsaussichten der Verteidigung gegen die Unterlassungsklage.

Strack-Zimmermann nimmt Klage zurück
Unmittelbar nachdem unserer Mandantschaft Prozesskostenhilfe bewilligt worden war, nahm der SO-DONE-Anwalt Alexander Brockmeier die Klage zurück. Strack-Zimmermann trägt damit die Kosten des Rechtsstreits.

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Die massenhaften #188MussWeg‑Strafanzeigen und -Abmahnungen im Namen von führenden Politikern wegen „Majestätsbeleidigung“ müssen gestoppt werden.