Markus Haintz, @Haintz_MediaLaw auf 𝕏, am 23.8.2025.
Das absurde Ermittlungsverfahren gegen Martin Sichert wurde eingestellt, da die Anzeigeerstatterin den Strafantrag zurückgezogen hat. Dieses offenkundig politisch motivierte Verfahren hätte nie eröffnet werden dürfen. Sichert wurde ein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz vorgeworfen, weil er einen Screenshot von einer jugendlichen Täterin in einem Video veröffentlicht hat, welche zuvor mit ihren Freundinnen eine Mitschülerin gequält hatte. Weder reichte die Qualität des Screenshots dafür aus, die Täterin außerhalb ihres bekannten Kreises zu identifizieren, noch war das hier wesentlich.
Die Veröffentlichung war zulässig, weil es sich um ein zeitgeschichtliches Ereignis handelte und weil die Täterinnen das Video selbst ins Internet gestellt hatten. Dieses ist dort immer noch tausendfach auffindbar, ein Ermittlungsverfahren wurde aber nur gegen Martin Sichert eingeleitet. Der Strafantrag wurde nicht innerhalb der Antragsfrist von beiden Eltern gestellt, schon allein deshalb hätte das Verfahren an diesem Punkt eingestellt werden müssen. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg und das Amtsgericht Varel interessierte all das nicht, es wurde weiter ermittelt und das Verfahren wurde fortgeführt. Aufgrund zivilrechtlicher Schritte wurde der Strafantrag nun letztlich zurückgenommen, weshalb das Verfahren nunmehr eingestellt werden musste.
Nachfolgend findet ihr die Stellungnahme von Martin Sichert 👇🏼
Bereits zweimal wurde meine Immunität medienwirksam aufgehoben – als reines Wahlkampf-Instrument gegen mich und die AfD. Jetzt wurde das Verfahren gegen mich – mitten in der Sommerpause – eingestellt.
— Martin Sichert, MdB (@Martin_Sichert) August 23, 2025
Es geht nicht um Recht, sondern darum, werbewirksam einen AfD-Politiker… pic.twitter.com/8F6gOz3uF2