Markus Haintz, @Haintz_MediaLaw auf 𝕏, am 23.8.2025.
Am 11.03.2024 sperrte Meta das Profil eines Mandanten auf Instagram mit 116.000 Followern. Begründet wurde die Sperre nicht. Ungewöhnlich war an der Sperre, dass es sich um ein Profil ohne jegliche politische Inhalte handelte. Über den Account wurden Inhalte zur Geschichte verbreitet.
Nachdem Haintz legal Klage erhoben hat, schaltete Meta das Profil während des Rechtsstreits bereits wieder frei, sodass sich die Klage, soweit sie auf Wiederherstellung des Profils gerichtet war, erledigt hat.
Nun hat das Landgericht Berlin Meta im Nachgang unter Androhung eines Ordnungsgelds von bis zu 250.000,00 Euro dazu verurteilt, es zu unterlassen, den Account erneut ohne Begründung und ohne die Benennung der für die Sperre ursächlichen Beiträge zu sperren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Meta kann Berufung einlegen.