Ahmad Tamim hat für den heutigen Tag vor der ägyptischen Botschaft in Berlin eine Demonstration unter dem Motto „Schutz der Menschen in Gaza, Appell an die ägyptische Regierung“ angezeigt. Herr Tamim beauftragte den Verfasser bereits im Vorfeld, schon an dem Kooperationsgespräch mit der Polizei teilzunehmen.
Trotz kooperativen Gesprächs mit der Polizeiführung, die nicht die zuständige Versammlungsbehörde ist, wurde die Demonstration von der Versammlungsbehörde mit fadenscheinigen „Argumenten“ mit einem Totalverbot belegt, ohne auch nur zu versuchen, die vermeintliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch Auflagen zu regeln. Ein Totalverbot einer Demonstration ist immer das letzte Mittel, wenn sämtliche anderen Optionen nicht erfolgsversprechend sind.
Statt einer kooperativen Lösung setzte die Versammlungsbehörde von Anfang an auf ein Totalverbot. Am Freitagmorgen um 3:00 Uhr reichte der Verfasser einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des Veranstalters ein. Das Verwaltungsgericht Berlin wies diesen Antrag zurück, ohne auch nur auf ein einziges Wort der 30-seitigen Antragsschrift einzugehen. Das Verwaltungsgericht übernahm sämtliche geäußerten Bedenken der Versammlungsbehörde. Einige vorgetragene Gründe waren von dieser frei erfunden und Belege wurden nicht geliefert. Der Beschluss des VG Berlin liest sich so, als hätte ihn die Versammlungsbehörde geschrieben, nicht das Verwaltungsgericht selbst.
OVG gibt dem Antragsteller Recht
Heute Morgen um 2:00 Uhr legte der Verfasser Beschwerde gegen den Beschluss des VG Berlin beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein. Kurz vor 16:00 Uhr stellte das OVG die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers wieder her, die Demonstration darf also wie geplant stattfinden. Den Beschluss veröffentlichen wir nachfolgend.
Polizei möchte Versammlung rechtswidrig verlegen
Aufgrund des aufgehobenen Totalverbots gibt es für die Demonstration keine Auflagen. Es sind „lediglich“ die allgemeinen Gesetze einzuhalten. Die Versammlung darf also genau so stattfinden, wie sie angezeigt wurde. Und auch genau an dem angezeigten Ort, an der westlichen Seite der Sigismundstraße in Berlin, in Sichtweite der ägyptischen Botschaft.
Die Polizei versucht nunmehr, die Versammlung dennoch zu verlegen, wie der Veranstalter gerade mitgeteilt hat. Anscheinend schert sich die Berliner Polizei nicht um Recht und Gesetz. Ein solcher Versuch wäre natürlich grob rechtswidrig, was der Berliner Polizei auch mitgeteilt werden wird.
Der Versammlungsort wurde in der Anmeldung wie folgt angezeigt:

Update um 18:05 Uhr – Polizeiwillkür in Berlin
Die Polizei Berlin hat offenkundig nicht damit gerechnet, dass unser Eilantrag Erfolg haben wird. Jetzt schafft sie grob rechtswidrig Fakten, indem sie die Demonstration zu einem Zeitpunkt verlegt, an dem Rechtsmittel nicht mehr möglich sind. Schämt euch!

3 Antworten
Ich bin ehrlich entsetzt, dass Sie diesen „Erfolg“ öffentlich feiern. Bei der Demonstration vor der ägyptischen Botschaft am 5. Juli 2025 wurde nicht nur „Allahu Akbar“ gerufen, sondern auch zur Errichtung eines Kalifats, zur Durchsetzung der Scharia, zur Trennung von Männern und Frauen – und zum „Kampf“ aufgerufen.
Solche Forderungen haben mit Menschenrechten nichts zu tun, sondern gefährden unser demokratisches Gemeinwesen massiv. Der Aufruf zum „Kampf“ wird von Extremisten wörtlich genommen – mit tödlichen Konsequenzen für unschuldige Bürger.
Dass Sie als Rechtsanwalt diese Gruppen vertreten oder unterstützen, ist für mich – gerade nach Ihrem Einsatz in der Corona-Zeit, den ich damals sehr respektiert habe – völlig unverständlich. Wer solche radikalen Inhalte mitträgt oder relativiert, verlässt den Boden unserer Verfassung.
Ich bin ehrlich entsetzt, dass Sie diesen „Erfolg“ öffentlich feiern. Bei der Demonstration vor der ägyptischen Botschaft am 5. Juli 2025 wurde nicht nur „Allahu Akbar“ gerufen, sondern auch zur Errichtung eines Kalifats, zur Durchsetzung der Scharia, zur Trennung von Männern und Frauen – und zum „Kampf“ aufgerufen.
Solche Forderungen haben mit Menschenrechten nichts zu tun, sondern gefährden unser demokratisches Gemeinwesen massiv. Der Aufruf zum „Kampf“ wird von Extremisten wörtlich genommen – mit tödlichen Konsequenzen für unschuldige Bürger.
Dass Sie als Rechtsanwalt diese Gruppen vertreten oder unterstützen, ist für mich – gerade nach Ihrem Einsatz in der Corona-Zeit, den ich damals sehr respektiert habe – völlig unverständlich. Wer solche radikalen Inhalte mitträgt oder relativiert, verlässt den Boden unserer Verfassung.
Das nennt man Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Besondere rechtliche Vorkommnisse gab es: keine. Es steht dir aber frei, zu fordern, unsere Rechtsordnung dahingehend zu ändern. Das Versammlungsverbot war grob willkürlich, weshalb ich dagegen vorgegangen bin.