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Corona-Aufarbeitung durch Bürgertribunale: Ein Auftrag an BSW und AfD!

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Die Aufarbeitung der Coronaverbrechen kann nicht der Regierung überlassen werden. Sie gehört in die Hände der Betroffenen, um die volle Wahrheit ans Licht zu bringen.
Zusammengefasst

Erstveröffentlichung tkp: Dejan Lazić und Felix Feistel

Auch, wenn Jens Spahn „Volksgerichtshöfe“ fürchtet, wie der Teufel das Weihwasser: Wer soll die Aufarbeitung der Coronaverbrechen leisten, wenn nicht die von ihnen Betroffenen? Eine Aufarbeitung durch die Regierung kann nur den Zweck verfolgen, Verbrechen unter den Teppich zu kehren und die unzufriedene Bevölkerung mit einer Scheinaufarbeitung zu beruhigen, an dessen Ende das Ergebnis stehen wird: Es war einiges übertrieben, aber im Großen und Ganzen richtig. Eine solche „Aufarbeitung“ wird dem Ausmaß der Verbrechen aber nicht gerecht. Sie kann daher nicht von der Regierung selbst vorgenommen werden. Stattdessen müssen die Betroffenen der Verbrechen die Möglichkeit haben, die Pseudopandemie schonungslos offenzulegen.

Sowohl das Bündnis Sarah Wagenknecht (BSW), als auch die AfD standen, zumindest zum Teil, in Opposition zur Coronapolitik. Die Aufarbeitung dieser ist daher ein mehr oder weniger großer ausgeprägter Teil des Forderungskataloges beider Parteien. Mit den aktuellen Wahlergebnissen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg, die für beide Parteien mit soliden Ergebnissen endeten, haben BSW und AfD erstmals die Chance einer Regierungsbeteiligung, und könnten eine solche Aufarbeitung durchsetzen. Die Vorsitzende des BSW, Sarah Wagenknecht, machte die Aufarbeitung der Coronajahre sogar zu einer Bedingung für Koalitionsgespräche. Doch auch ohne eine gemeinsame Regierungsbeteiligung könnten AfD und BSW effektive Bürgertribunale einrichten oder fördern.

Im Sächsischen Landtag hat das BSW bereits vor der ersten Sitzung angekündigt einen Antrag zur Aufarbeitung zu stellen und hofft auf die Unterstützung der AfD. Im Bundestag hat das BSW einen Antrag für einen Untersuchungsausschuss vorbereitet und die AfD zeigt sich offen, diesen zu unterstützen. Doch Bürgerräte, Enquete-Kommissionen oder Untersuchungsausschüsse allein dürften eine vollständige und effektive Aufarbeitung kaum ermöglichen. Doch wie könnten Bürgertribunale geschaffen werden und welche Wirkung hätten diese?

Möglichkeiten der Schaffung von Bürgertribunalen

Zunächst könnten das BSW und die AfD in den Landtagen mit Mehrheiten zusammenarbeiten und entsprechende Gesetzentwürfe einbringen, die die Einrichtung von Bürgertribunalen ermöglichen. Solche Vorschläge könnten die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, um Bürgertribunale als eine Form zivilgesellschaftlicher Beteiligung zu legitimieren, die auf die Aufarbeitung politischer oder gesellschaftlicher Missstände abzielt. Um rechtlich haltbar zu sein, müssten diese Tribunale klar definierte Kompetenzen haben, die im Einklang mit der Verfassung und den Grundrechten stehen. Es könnten Rahmenbedingungen für ihre Finanzierung, Organisation und Durchführung festgelegt werden.

Weiterhin könnten die Parteien darauf drängen, im Landeshaushalt Mittel für zivilgesellschaftliche Initiativen bereitzustellen, die Bürgertribunale organisieren wollen. Diese Mittel könnten durch spezielle Förderprogramme bereitgestellt werden, die auf „demokratische Beteiligung“ oder „gesellschaftliche Aufarbeitung“ abzielen. Initiativen der Aufarbeitung aus der Zivilgesellschaft gibt es bereits einige, doch teilen sie alle das Problem, dass sie von Politik und Behörden nicht ernst genommen werden, und es dazu noch an finanziellen Mitteln fehlt. Obwohl hier sehr kompetente Menschen, wie etwa der Datenanalyst Tom Lausen beschäftigt sind, entfalten diese Initiativen der Aufarbeitung nicht die öffentliche Wirkung, die wünschenswert wäre. So nehmen Gerichte bis heute die Aussagen des RKI als Grundlage für ihre Entscheidungen – trotz den bereits vor Monaten veröffentlichten RKI-Files, die belegen, dass es nie eine todbringende Pandemie gegeben hat, und sämtliche Maßnahmen keine wissenschaftliche Grundlage besaßen. BSW und AfD könnten hier beweisen, dass sie tatsächlich auf der Seite der Bevölkerung stehen, solche zivilgesellschaftliche Initiativen fördern und ihnen somit auch eine politische Bedeutung zumessen.

Auch wenn Bürgertribunale zunächst nicht direkt durchsetzbar wären und zu Unrecht als Delegitimierer des Staates diffamiert würden, könnten BSW und AfD Untersuchungsausschüsse im Landtag initiieren, die ähnliche Aufgaben übernehmen. Diese Ausschüsse könnten die Maßnahmen, ihre Rechtsgrundlagen, und die Hintergründe der Pandemiepanik untersuchen und ihre Ergebnisse veröffentlichen, was die Funktion eines Bürgertribunals auf institutioneller Ebene übernehmen würde. Einfluss auf die Öffentlichkeit: Die Ergebnisse dieser Ausschüsse könnten dann an die Öffentlichkeit getragen werden, um moralischen und politischen Druck auf Verantwortliche auszuüben. Zudem müssten auch Gerichte und Staatsanwaltschaften die Erkenntnisse zur Kenntnis nehmen, und gegebenenfalls Ermittlungsverfahren wegen begangener Verbrechen einleiten.

Politische Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit

Die Parteien könnten dazu durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit das Thema Bürgertribunale in den Mittelpunkt der öffentlichen Debatte rücken. Dies könnte durch Medienkampagnen, öffentliche Veranstaltungen und den Einsatz sozialer Medien geschehen, um die Notwendigkeit solcher Tribunale zu unterstreichen und breite Unterstützung zu mobilisieren. Durch Unterstützung und Zusammenarbeit mit bestehenden Bürgerbewegungen, die ähnliche Ziele verfolgen, könnten die Parteien die Gründung und Arbeit solcher Tribunale aktiv fördern.

Ohne zentrale Regierungsbildung könnten die Parteien zudem auf kommunaler Ebene Einfluss ausüben, um die Gründung von Bürgertribunalen auf lokaler Ebene zu unterstützen. Dies könnte durch die Förderung von lokalen Initiativen und die Zusammenarbeit mit kommunalen Vertretern geschehen. Hier besteht allerdings die Gefahr, dass diese Tribunale in einer Wohlfühl-Demokratieshow versanden, und keinerlei politische oder justizielle Wirkung entfalten, da die Justiz und die Verwaltung die Ergebnisse einfach ignorieren könnten.

Zudem könnten beide Parteien in den Landtagen taktisch zusammenarbeiten. Auch ohne formelle Regierungsbildung könnten AfD und BSW durch Abstimmungsabsprachen oder lose Bündnisse im Landtag gezielt zusammenarbeiten, um bestimmte Initiativen durchzusetzen, wie beispielsweise die rechtliche Grundlage für Bürgertribunale zu schaffen oder Fördermittel dafür bereitzustellen.

Durch mediale Unterstützung und das Erzeugen gesellschaftlicher Resonanz könnten die Parteien sicherstellen, dass das Thema Bürgertribunale auf der politischen Agenda bleibt und Druck auf die politischen Akteure ausgeübt wird, solche Initiativen zu unterstützen oder zu tolerieren.

AfD und BSW könnten durch eine geschickte Nutzung ihrer parlamentarischen Mehrheit, gezielte politische Initiativen und Öffentlichkeitsarbeit die Einrichtung von Bürgertribunalen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg fördern. Dies könnte durch Gesetzgebung, finanzielle Unterstützung und politische Kampagnen geschehen. Auch ohne formale Regierungsbildung könnten sie Einfluss auf die politische und gesellschaftliche Landschaft nehmen, um solche Tribunale zu ermöglichen, wenn sie dies als politisches Ziel verfolgen.

Aufgabe und Arbeitsweise der Bürgertribunale

Um Bürgertribunale einzurichten, könnte man sich theoretisch auf bestehende Strukturen wie Bürgerräte stützen und diese erweitern. Eine mögliche Vorgehensweise soll hier am Beispiel Sachsen unter Berücksichtigung der parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse und der Landesverfassung erläutert werden.

Zunächst stellt sich die Frage, wie sich Bürgerräte definieren, und was ihre Aufgabe darstellt. Bürgerräte sind zivilgesellschaftliche Gremien, in denen zufällig ausgewählte Bürger zusammenkommen, um Empfehlungen zu politischen Fragen zu erarbeiten. In Sachsen und anderen Bundesländern haben diese Gremien jedoch keine bindende Wirkung und dienen hauptsächlich der beratenden Funktion. Es wäre aber möglich, die bestehenden Bürgerräte durch eine gesetzliche Erweiterung zu Bürgertribunalen zu entwickeln. Diese Tribunale könnten dann eine formellere Struktur und spezifische Aufgaben zur Aufarbeitung bestimmter politischer oder gesellschaftlicher Missstände erhalten.

Einrichtung und Voraussetzungen

Zunächst muss der Frage nachgegangen werden, ob die sächsische Landesverfassung die Einrichtung von Bürgertribunalen überhaupt zulässt. Derzeit bietet sie keine spezifische Grundlage für die Einrichtung von Bürgertribunalen mit rechtlich bindender Wirkung. Bürgerräte sind nicht fest verankert, sondern können durch gesetzliche Regelungen oder politische Initiativen implementiert werden. Die Erweiterung zu Bürgertribunalen könnte jedoch gesetzlich verankert werden, wenn dies im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten geschieht.

Dafür sind jedoch Gesetzesinitiativen oder gar die Änderung der Landesverfassung notwendig. Die Parteien AfD und BSW könnten diese, auch wenn sie keine Koalition eingehen, in Form strategischer Zusammenarbeit gemeinsam im Landtag einbringen, um die Landesverfassung oder bestehende Gesetze dahingehend zu ändern, dass Bürgerräte offiziell als Bürgertribunale agieren können. Diese Tribunale könnten dann die Aufgabe übernehmen, die Coronapolitik der Landesregierungen und der Bundesregierung zu untersuchen und Empfehlungen mit einer stärkeren moralischen Autorität zu erarbeiten.

Parallel oder unterstützend zu den Bürgertribunalen könnten zudem parlamentarische Untersuchungsausschüsse arbeiten. Sie könnten Beweise sammeln, Zeugen anhören und Untersuchungsberichte erstellen, die dann den Bürgertribunalen zur weiteren Prüfung und Bearbeitung vorgelegt werden. Die Untersuchungsausschüsse könnten durch gesetzliche Regelungen dazu verpflichtet werden, eng mit den Bürgertribunalen zusammenzuarbeiten, etwa durch regelmäßigen Austausch von Informationen und die gemeinsame Organisation öffentlicher Anhörungen. Auf diese Weise könnten Synergieeffekte entstehen, die zu einem größeren Erkenntnisgewinn beitragen, als eines der beiden Gremien es allein könnte. Zudem wird auf diese Weise die öffentliche Wahrnehmung von den Ergebnissen, die Akzeptanz in der Bevölkerung, sowie die Wirksamkeit der Arbeit erhöht. Letztlich steigt auf diese Weise die Wahrscheinlichkeit, dass die Ergebnisse juristische Folgen zeitigen.

Die Rolle und die Befugnisse der Tribunale müssten durch die konstituierenden Gesetze klar definiert werden. Das bedeutet, dass das grundlegende Gesetz Zweck, Ziel und Arbeitsweise der Tribunale festlegt, und auch die Ernennung von Mitarbeitern regelt. Denkbar ist dabei, die Mitglieder mittels Zufallsverfahren auszuwählen, wie das bei Bürgerräten auch möglich ist. Die Bürgertribunale könnten zudem auf lokaler oder regionaler Ebene organisiert werden. Zusätzlich könnten Experten aus verschiedenen relevanten Bereichen hinzugezogen werden, um die Arbeit der Tribunale zu unterstützen, ohne jedoch den Experten allein die Aufarbeitung zu überlassen. Ansonsten würden auch die Bürgerräte wieder in eine Expertokratie abgleiten, die schon die Coronapolitik bestimmt hat.

Die Tribunale müssten durch eine ausgedehnte Öffentlichkeitsarbeit unterstützt werden. Dazu könnten die Parteien durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen die Unterstützung für die Idee von Bürgertribunalen in der Bevölkerung fördern. Dies könnte durch Informationsveranstaltungen, Medienberichte und die Nutzung sozialer Medien geschehen. Wichtig wäre auch ein Dialog mit den Bürgern, insbesondere auf der lokalen Ebene. Denn die Bürgertribunale würden ihre Legitimität nicht durch rechtliche Bindung, sondern durch ihre öffentliche Anerkennung und moralische Autorität erlangen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse und Empfehlungen würde dazu beitragen, gesellschaftlichen und politischen Druck auf die Verantwortlichen auszuüben.

Um Bürgertribunale in Sachsen einzurichten, könnte man sich also theoretisch auf bestehende Strukturen wie Bürgerräte stützen und diese erweitern. Die Einrichtung von Bürgertribunalen in Sachsen, abgeleitet von bestehenden Bürgerräten, wäre eine innovative Möglichkeit, die Bürgerbeteiligung und die gesellschaftliche Aufarbeitung politischer Missstände zu stärken. Dies könnte durch gesetzgeberische Maßnahmen im Landtag, unterstützt durch parlamentarische Untersuchungsausschüsse, und durch eine gezielte Mobilisierung der öffentlichen Meinung erreicht werden. Die Bürgertribunale würden durch ihre moralische Autorität und die Unterstützung durch die Zivilgesellschaft wirken, auch wenn sie keine rechtlich bindende Kraft hätten, und könnten auf diese Weise auch Wirkung in Form von juristischer Aufarbeitung zeitigen.

Die Parteien AfD und BSW haben nun, da die in Brandenburg, Sachsen und Thüringen hohe Zustimmungswerte erreicht haben, die Gelegenheit unter Beweis zu stellen, dass ihre Forderungen nach Aufarbeitung und ihre oppositionelle Haltung in der Coronapolitik nicht bloße Rhetorik war, um den regierenden Parteien die Stimmen abzunehmen und sich als Opposition in Szene zu setzen. Greifen sie das Thema der Aufarbeitung der Coronapolitik auf, zeigen sie, dass sie tatsächlich im Sinne der Bevölkerung zu handeln gewillt und in der Lage sind. Ignorieren sie dieses Thema, wie der derzeit herrschenden Parteien, offenbaren sie damit, dass sie keine echten Volksvertreter, und damit keine wirkliche Alternative zu den etablierten Parteien darstellen.

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Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht die Ansichten der fixen Autoren von HAINTZmedia wider. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.

Felix Feistel, Jahrgang 1992, studierte Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Völker- und Europarecht. Schon während seines Studiums war er als Journalist tätig; seit seinem Staatsexamen arbeitet er hauptberuflich als freier Journalist und Autor. So schreibt er für manova.newsapolut.netmultipolar-magazin.de sowie auf seinem eigenen Telegram-Kanal. Eine Ausbildung zum Traumatherapeuten nach der Identitätsorientierten Psychotraumatheorie und -therapie (IoPT), als der er auch arbeitet, erweiterte sein Verständnis von den Hintergründen der Geschehnisse auf der Welt.

Dejan Lazić, Sozialökonom und Wirtschaftsjurist, Hochschuldozent für Staats- u. Migrationsrecht (2002-2022), CEO einer internationalen Rechts- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft.

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