Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Corona-Verordnung teilweise für unwirksam erklärt hat, wie in derartigen Fällen üblich, nur aus formellen Gründen, wurde jetzt auch das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Hans Tolzin auf Kosten der Staatskasse eingestellt.
Hintergrund: Tolzin wollte als Wahlbeobachter die Auszählung der Stimmen bei der Bundestagswahl im September 2021 ohne Maske (und mit Attest) kontrollieren. Er erhielt einen Platzverweis, ging gegen den relevanten Teil der Verordnung vor und obsiegte (rechtskräftig) mithilfe von Haintz legal vor dem VGH Baden-Württemberg.
Siehe hierzu den HAINTZ.media-Beitrag:
Verwaltungsgerichtshof BW erklärt CoronaVO teilweise für unwirksam