Markus Haintz auf X:
Ich veröffentliche nachfolgend eine wörtlich zitiert Erklärung von Bundeswirtschaftsminister @roberthabeck bezüglich seiner S0-DONE-Sammelstrafanträge gegen Bürger in Sachen X. Habeck teilt in dieser (sinngemäß und faktisch) mit, dass er das Meldeportal SO DONE damit beauftragt hat, für ihn nach Beleidigungen gegen seine Person zu suchen. Kenntnis der mutmaßlichen Taten habe er zum Zeitpunkt des Datums, welches auf dem Strafantrag vermerkt sei:
Ich versuche, so exakt wie möglich zu zitieren (Tippfehler wurden übernommen)
, möchte also wesentlich besser zitieren als Dr. Habeck in seiner Doktorarbeit:„Sehr geehrte Damen und Herren Staatsanwälte,
in Bezug auf in der Zukunft von mir gestellte Strafanträge wegen Beleidigungen und ähnlichen Straftagbeständen gebe ich ergänzend folgende Erklärung ab:
Ich habe mein Konto bei der Plattform X (damals Twitter) bereits Anfang 2019 gelöscht (
https://zeit.de/politik/deutschland/2019-01/robert-habeck-twitter-facebook-account-loeschen-datenschutz-angriff), nicht zuletzt auch aufgrund der Prävalenz von Hass-Nachrichten und Beleidigungen („Besonders über Twitter äußert sich Habeck enttäuscht: ,In keinem anderen Medium gibt es so viel Hass, Böswilligkeit und Hetze‘“). Seither habe ich selbst keinen Twitter-Account mehr und kann dementsprechend Tweets dort nicht mehr unmittelbar sofort zur Kenntnis nehmen. Ohne eingeloggten Account Tweets zu lesen, ist zudem seit Sommer 2023 auch technisch nicht mehr möglich: (
https://faz.net/pro/digitalwirtschaft/twitter-schraenkt-zugang-zu-tweets-ein-voruebergehende-massnahme-laut-elon-musk-19003978.html).
Wie mir die SO DONE UG [Anmerkung Markus Haintz: Inzwischen SO DONE GmbH], die für mich die Äußerungen im Blick behält, mitgeteilt hat, wurden allein im Jahr 2023 allein auf der Plattform X/Twitter über 1.6 Millionen Tweets veröffentlicht, die an mich gerichtet waren, mich namentlich erwähnen oder auf Erwähnungen meines Namens reagieren. Im Schnitt entspricht dies über 4400 Tweets pro Tag, oder fast 10 Tweets pro Minute auf einen Acht-Stundentag gerechnet.
Es dürfte selbstverständlich sein, dass es angesichts dieses hohen Volumens nicht realistisch ist, alle Tweets unmittelbar in Echtzeit zur Kenntnis zu nehmen, selbst wenn ich noch einen eigenen Account betreiben würde. Wenn nicht auf dem Strafantrag anders vermerkt, folgt daraus, dass ich zu dem Zeitpunkt von den Äußerungen Kenntnis erlangt habe, die auf dem Strafantrag vermerkt ist. In Fällen, in denen ich bereits vor der Stellung des Strafantrags von den Äußerungen Kenntnis erlangt habe, habe ich jeweils auf dem Strafantrag explizit vermerkt. Andernfalls lag nach bestem Wissen und Gewissen bis zur Vorlage und Durchsicht des Sammelstrafantrags keine Kenntnis der entsprechenden Äußerungen vor.
Ich bitte Sie deshalb darum, die tatsächliche Kenntnisnahme für die Berechnung der Frist zum Stellen der Strafanträge zu berücksichtigen. Da ein Negativbeweis, etwas bis zu einem gewissen Zeitpunkt noch nicht gesehen zu haben, epistemologisch kaum möglich sein dürfte, bleibt mir an dieser Stelle nur diese Erklärung. Sollten von Ihrer Seite Zweifel am Zeitpunkt der Kenntnisnahme bestehen, sehe ich der Übersendung der jeweiligen Ansatzpunkte oder Indizien entgegen.
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
22.02.24 Unterschrift
[Anmerkung Markus Haintz: beides handschriftlich eingefügt]
Datum, Dr. Robert Habeck, MdB“
Beitragsbild: KI-generiertes Symbolbild von „König Robert“, der Bürger regelmäßig wegen Banalitäten anzeigt.
PS: Habeck stellte in der #Schwachkopf-Affäre laut Spiegel, der sich auf Ermittlerkreise bezog, selbst Strafantrag, fühlt sich also selbst bei offenkundig zulässigen Äußerungen beleidigt.