Forwarded from Viviane Fischer
Wichtige Information zur Aussage von RA Ivan Künnemann im Prozess gegen Reiner Füllmich:

RA Künnemann hat vor Gericht mitgeteilt, dass er im Herbst 2022 von mir mandatiert worden sei. Konkret war dies der 27. September 2022. RA Künnemann stand bei seiner Aussage vor Gericht unter dem Eindruck, dass ich erst aufgrund seiner Beratung mit der Rückführung der Liquiditätsreserve begonnen hätte.

Das stimmt indessen nicht. Ich hatte bereits sechs Wochen vor der Mandatierung, also Mitte August 2022, € 70.000 zurückgeführt, das war zwei Wochen bevor die Hafenanwälte am 2. September 2022 Strafanzeige gegen Reiner Füllmich stellten - wie wir heute wissen.

RA Künnemann wird die Tatsache der schon vor der Mandatierung erfolgten Zahlung noch heute gegenüber dem Gericht richtigstellen.

Aus der fehlenden Zeitangabe der Mandatierung bzw. der fehlenden Orientierung von RA Künnemann hinsichtlich des Rückführungszeitpunkts haben sich für einige Prozessbeobacher leider eine Vielzahl von unzutreffender Spekulationen ergeben.

Richtig ist und bleibt: Ich habe erst am 16. Oktober 2022 den Text der Strafanzeige - wirkend wie ein Entwurf und zerlegt in 10 Teile via Telegram von Justus Hoffmann erhalten. Dieses Dokument habe ich am 17. Oktober 2022 an RA Künnemann per Telegram weitergeleitet. Eine eigene Strafanzeige gegen Reiner Füllmich habe ich nie erstattet.

Als mir Justus Hoffmann bis zum 21. November 2022 auf mehrere Nachfragen hin kein Aktenzeichen und keinen zuständigen Staatsanwalt mitteilen konnte oder wollte, habe ich RA Künnemann gebeten, den Bearbeiter zu ermitteln. Ich wollte diverse unzutreffende Aspekte richtigstellen, wie z.B. die nicht erfolgten Bedrohungen der Anzeigeerstatter durch Reiner Füllmich. Ich habe dann zudem selbst ermittelt und am 30. November 2022 die Akte in Göttingen beim Bearbeiter StA John ausfindig gemacht.

Die Liquiditätsreserve habe ich also keineswegs erst aufgrund der Beratung von RA Künnemann oder aus Angst vor einer Strafanzeige zurückgeführt. Ich habe - dem Liquiditätsbedarf des Ausschusses entsprechend - € 85.000 eingezahlt, bevor mir das Anzeigen-Dokument der Hafenanwälte vorlag und die restlichen € 15.000 dann am 18. und 21. Oktober 2022, also fast sechs Wochen bevor ich wußte, dass die entwurfshaft wirkende Anzeige tatsächlich eingereicht worden war.

Die Überweisungsnachweise finden sich hier. Der Verwendungszweck lautete "Rückführung sog. Darlehen, Liquiditätsreserve".

RA Künnemann hat am 19. Oktober 2022 einen "Darlehensvertrag" zur Ansicht erhalten, das war der über meine Liquiditätsreserve. Die beiden "Darlehensverträge" von Reiner Füllmich habe ich Künnemann nicht vorlegen können, weil Reiner Füllmich mir seinerzeit keine Kopien gegeben hat von seinen "Darlehensverträgen".

Nachdem mir im Juli 2022 klar geworden war, dass Reiner Füllmich eine Liquditätsreserve gerade nicht vorgehalten hatte, war für mich ab dem Zeitpunkt klar, dass nur noch das Hausgrundstück in Göttingen die Aussicht bot, das Geld für die Liquiditätsreserve zurückzahlen zu können durch Reiner Füllmich.

Deswegen habe ich mich im September und Oktober 2022 damit beschäftigt, inwieweit das Hausgrundstück, der "Wertspeicher", tatsächlich noch wertvoll war oder bereits durch andere Grundschulden oder Schulden überschuldet war.

Die Beschäftigung mit dem Grundstück im September und Oktober 2022 bedeutet aber nicht, dass eine Rückführung der Liquiditätsreserve durch den Verkauf des Hausgrundstücks von Anfang an mit dem "Darlehensvertrag" vereinbart gewesen wäre.

Es war vielmehr so, dass erst nach dem abredewidrigen Verbrauch der Liquiditätsreserve durch Privatausgaben mit dem Verkauf des Grundstücks der Ausfall der Rückzahlung noch verhindert werden sollte.

Leider haben sich dann meine Befürchtungen bestätigt, dass das Hausgrundstück bereits überschuldet war und eben gerade kein "Wertspeicher" mehr war.

Berlin, 2. September 2024, Viviane Fischer