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Schöffenbefragung zum StrafprozessEhrenamt­liche Richter haben beim “Deal” nichts zu melden

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Abdul Bari Omar
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Absprachen im Strafprozess – mit Schöffen als Statisten?
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Bedenklich stimmt außerdem, dass offenbar über die Hälfte der Schöffen mindestens einmal eine Absprache erlebt hat, in der verbotene Inhalte thematisiert wurden. Am häufigsten waren dabei Absprachen über den Schuldspruch oder über die Vereinbarung von Punktstrafen – beides Inhalte, über die sich nach geltenden Regelungen nicht verständigt werden darf. Dessen ungeachtet zweifelten die Schöffen nur selten an der Rechtmäßigkeit der von ihnen erlebten Absprachen. Offenbar sind die meisten Laien nicht in der Lage, solche Vorgänge als Verstöße zu identifizieren.

Dies mag angesichts der komplexen Regelungen nicht verwundern, belegt aber, wie schlecht die Schöffen über die Bestimmungen zur Verständigung im Strafverfahren informiert sind. Auch gaben zusammengenommen 64 Prozent der Laienrichter an, das Zustandekommen von Absprachen (eher) nicht beeinflussen zu können. Die Einschätzung der Schöffen zur Möglichkeit, den Inhalt von Absprachen mitzubestimmen, fiel mit insgesamt 65 Prozent (tendenzieller) Ablehnung ähnlich verhalten aus. LTO (https://www.lto.de/recht/justiz/j/schoeffen-ehrenamt-umfrage-uni-tuebingen-strafverteidiger-deal-absprache-strafprozess/)

Kommentar: Schöffen sind letztlich nur Statisten, obwohl sie das per Gesetz nicht sein müssten. Mir sind selbst Fälle aus der Praxis bekannt, in denen Schöffen mitgeteilt haben, dass sie sich gegenüber dem Richter nicht “durchsetzen” konnten. Obgleich sie diesen jederzeit hätten überstimmen können. Viele Schöffen trauen sich nicht, ihre wichtige Arbeit kritisch und selbstbewusst auszuführen.

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